Wir können Ihre Steuererklärung bei der Finanzverwaltung problemlos ohne eine ausgedruckte Papiererklärung oder Ihre Unterschrift elektronisch einreichen. Die Daten müssen Ihnen aber vor der elektronischen Übermittlung in leicht nachprüfbarer Form zur Kontrolle bereitgestellt werden. Das ist dann in der Regel aber mit Unmengen an Papier verbunden: sämtliche Erklärungen nebst allen Anlagen sowie Abschlüsse bzw. Gewinnermittlungen einmal für Ihre Unterlagen sowie ein weiteres Mal zur Unterschrift für unsere Unterlagen ...
Mit DATEV FreizeichnungOnline erledigen Sie die Kontrolle Ihrer Unterlagen ganz einfach und komfortabel – und zudem sicher. Denn FreizeichnungOnline bietet die Möglichkeit, die Steuererklärungen und Abschlüsse bzw. Gewinnermittlungen durch Sie elektronisch freizeichnen zu lassen!
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Die herkömmliche Einreichung von Steuererklärung auf Papier mit Unterschrift wurde von der Finanzverwaltung im Zuge des elektronischen Rechtsverkehrs und der fortschreitenden Digitalisierung weitestgehend abgeschafft. Seit dem 01.01.2018 wurde – um Medienbrüche zu vermeiden – die bisherige Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt. Dennoch senden wir Ihnen Ihre Steuererklärungen nebst allen Anlagen sowie Abschlüsse bzw. Gewinnermittlungen einmal für Ihre Unterlagen sowie ein weiteres Mal zur Unterschrift für unsere Unterlagen in der Regel noch in Papier per Post zu, um unsere Pflichten nach StDÜV zu erfüllen. Mit DATEV© FreizeichnungOnline können wir diese Papierflut nun drastisch reduzieren.