Die Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen steigen kontinuierlich. Die handels- wie steuerrechtlichen Vorschriften sind permanentem Wandel unterworfen, aufgrund zunehmender internationaler Verflechtungen erhöhen sich die Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Steuerpflichtigen und darüber hinaus stellen Banken immer höhere Ansprüche an betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Aus diesem Grund lassen rund zwei Drittel aller umsatzsteuer-pflichtigen Unternehmen ihre Buchführung durch einen Steuerberater erstellen: wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des betrieblichen Rechnungswesens.
Denn Zur Sicherung einer aktiven Unternehmenssteuerung bietet nur eine zeitnah geführte Finanzbuchhaltung das notwendige Potential, eine aktive und begleitende Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung zu realisieren und fundierte betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Die Finanzbuchhaltung dient darüber hinaus nicht nur internen Zwecken. Gerade Banken werfen zur Unterstützung ihrer Kreditvergabeentscheidungen immer häufiger einen Blick in die laufende Buchhaltung und auch im Rahmen von Betriebsprüfungen wird auf formelle Aspekte ein besonderes Augenmerk gelegt.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Die Gebühr für die mtl. Buchführung hängt von vielen Faktoren ab, zum einen den Gegenstandswerten zum anderen natürlich von Umfang, Aufwand und Zusatzleistungen. Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Rechnungswesen“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.