Steuerliche Verfahrensdokumentationen

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Mit den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf-bewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurde bereits 2015 die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation eingefügt. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden diese mittlerweile regelmäßig angefordert.
Auch wenn hierfür (bislang) keine gesetzliche Grundlage existiert, führt ihr Fehlen eventuell zu Diskussionen mit dem Prüfer, im Worst Case muss man ins Rechtsbehelfs- oder sogar Finanzgerichtsverfahren.

Es gibt zwar zahlreiche, kostenlose Muster von renommierten Organisationen (BStBK, AWV, DFAK), diese sind aber für kleine und mittelständische Betriebe zuweilen überdimensioniert und unter formell/theoretischen Gesichtspunkten – nicht praktischen Erwägungen – formuliert. Von daher lassen sie sich von Laien nicht mit vertretbarem Aufwand und in akzeptablem Zeitrahmen implementieren. Auch eine unangepasste Übernahme dieser Muster dürfte zu unnötigen Diskussionen führen.

Wir erstellen für Sie eine individuelle Verfahrensdokumentation unter Berücksichtigung betriebsinterner Prozesse. Wir erfassen Ihre Systeme, Prozesse sowie Zuständigkeiten und stellen erforderliche Anlagen und Arbeitsanweisungen zusammen.

Unser modular aufgebautes Vorlagensystem basiert dabei auf anerkannten Mustern renommierter Organisationen (DStV/BStBK, DFAK, AWV).

Unsere Leistung

  • Besprechung vor Ort mit Abstimmung erster Punkte
  • Erfassung ihrer eingesetzten Systeme (Hard- und Software, Peripherie und sonstige Endgeräte) bei Ihnen vor Ort
  • Erstellung der erforderlichen Verfahrensdokumentationen nebst benötigter Anlagen
  • Detaillierte Abstimmung der Verfahrensdokumentation bei einem gemeinsamen Termin in unserer Kanzlei

Unser Service

  • Wir stellen Ihnen die Ihre Verfahrensdokumentation auf Papier in einem Ordner und als PDF-Datei zur Verfügung.
  • Erforderliche Anlagen stellen wir zusammen
  • Ergänzend zur Verfahrensdokumentation erhalten Sie Hinweise und Merkblätter unserer Kanzlei
  • Funktionen und Berechtigungen erfassen wir über unser Personalmanagement-System und fügen entsprechende Reporte der Verfahrensdokumentation bei; diese können natürlich fortlaufend aktualisiert werden

Ihre Vorteile

  • Bereits vorhandene Erfahrungen mit unseren Mandanten erleichtert nicht nur uns sondern auch unseren Mandan-ten den Vorbereitungsaufwand
  • Das Erstellen einer Verfahrensdokumentation ist eine gute Gelegenheit, Prozesse auf den Prüfstand stellen und ggf. zu verbessern.
  • Die Arbeit an einer Verfahrensdokumentation kann Initialzündung für die Digitalisierung des eigenen Unterneh-mens sein.

Gebühren

Auf Anfrage.

Turnus: Erstellung einmalig, ggf. Aktualisierungen in regelmäßigen Abständen.

Für die Erstellung vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen vor Ort für die Ersterfassung. Einen ersten Entwurf erhalten Sie von uns zur Kenntnis, für die Abstimmung im Detail vereinbaren wir einen weiteren Termin in unserer Kanzlei, um die Dokumentation zu besprechen und zu finalisieren.