In Kürze laufen weitere Übergangsfristen aus (u.a. AG und KGaA mussten die Meldung bereits bis 31.03.2022 nachholen). Die letzten Fristen sind
- für (u.a.) GmbH, eG, oder PartG der 30. Juni 2022 und
- in allen anderen Fällen (u.a. OHG, KG) der 31. Dezember 2022.
Gerne unterstützen wir hierbei soweit möglich und übernehmen auch ggf. erforderliche Meldungen. Sofern unsere Unterstützung gewünscht ist, uns einfach ansprechen! Falls die Meldung bereits selbst vorgenommen wurde, würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen.
Für Rückfragen stehen wir natürlich gerne auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung.