Die Grundsteuer wird derzeit auf der Basis von sog. Einheitswerten festgesetzt. Diese haben in den „alten“ Bundesländern den Stand vom 01.01.1964 und in den „neuen“ sogar den vom 01.01.1935. Es konnte deshalb nicht überraschen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Grundlagen zur Bewertung von bebauten Grundstücken als verfassungswidrig beurteilt hatte.
Unsere exklusive Mandanten-Info gibt Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen zur Grundsteuer ab 01.01.2025 und der Bewertung am 01.01.2022. Sie kann eine Beratung im Einzelfall aber nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Grundsteuer gerne an uns.
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