Zu den Highlights dieser Ausgabe zählen:
- Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
- Errichtung einer Photovoltaikanlage: Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts
- Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils für steuerpflichtige, teils für steuerfreie Umsätze - Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschlüssel
- Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen
- Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
- Vorsicht bei Sanierungsmaßnahmen
Diese und alle weiteren Ausgaben gibt es auch hier als Download.
Wir möchten bei dieser Gelegenheit außerdem schon auf den „Digitalen Verwaltungsakt“ (DIVA) hinweisen. Die Finanzverwaltung bietet die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
Wenn auch Sie künftig auf „Papierkram“ vom Finanzamt verzichten wollen – und damit ganz nebenbei wertvolle Ressourcen und die Umwelt schonen wollen – sprechen Sie uns gerne an!
Kurzfristig werden wir noch weitere Informationen an unsere Mandate versenden, mehr zu diesem Thema gibt es aber auch heute schon hier auf unserer Internetseite.