Die Aufwendungen müssen betrieblich veranlasst und angemessen sein. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung in privat und betrieblich veranlasste Kosten erforderlich. Darüber hinaus muss die Bewirtungsrechnung alle erforderlichen Rechnungsangaben enthalten.
Unsere exklusive Mandanten-InfoBroschüre zeigt Ihnen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Bewirtungskosten steuerlich absetzbar sind.
Für Rückfragen zu den dargestellten Themen stehen wir natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Aus lizenztechnischen Gründen ist die Weitergabe der Mandanten-Info-Broschüren und -Merkblätter leider nur an unsere eigenen Mandate zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb unserer Mandantschaft ist nicht zulässig. Aus urheberrechtlichen Gründen ist auch eine Veröffentlichung auf unserer Internetseite nicht gestattet.