Die W-IdNr. besteht – analog zur USt-IDNr – aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Zusätzlich wird künftig für verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten fortlaufend und beginnend mit 00001 ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet, das mit einer Steuernummer verknüpft ist, unter welcher der jeweilige Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird. Eine W-IdNr. mit Unterscheidungsmerkmal sieht dann in Zukunft z.B. wie folgt aus: DE123456789-00001
Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird die W-IdNr. stufenweise vergeben und mitteilen, ein Antrag ist nicht erforderlich!
Bei Unternehmern/Unternehmen, denen bereits eine USt-IdNr. erteilt wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung da in diesen Fällen die USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Zu beachten ist jedoch, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt.
Bei Unternehmern/Unternehmen, die über keine USt-IdNr. verfügen oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Bekanntgabe der W-IdNr. über ELSTER. Wenn man bereits umsatzsteuerlich erfasst ist, erfolgt die Mitteilung jetzt ab November. Alle weiteren Unternehmer/Unternehmen erhalten Sie ab dem dritten Quartal 2025 und ab 2026 erfolgt die Vergabe der Unterscheidungsmerkmale.
Sofern uns eine Vollmacht erteilt wurde, wird die W-IdNr uns mitgeteilt.
Die W-IdNr. wird zukünftig verpflichtend als Identifizierungsmerkmal auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben sein. Bevor das gilt, sind aber großzügige Übergangsregelungen vorgesehen.
Das BZSt hat auf seiner Homepage unter www.bzst.de/widnr ausführliche Informationen zusammengestellt. Zudem werden im regelmäßig aktualisierten FAQ-Katalog des BZSt Fragen rund um die W-IdNr. beantwortet.
Für weitere Rückfragen stehen auch wir gerne zur Verfügung.























