Zu den Highlights der aktuellen Ausgabe zählen:
- Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht
- Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
- Steuerermäßigung für Erneuerung einer Heizungsanlage nur nach Montage und vollständiger Überweisung des Rechnungsbetrags
- Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
- Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt
- Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung
- Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung
Diese und alle weiteren Ausgaben gibt es auch als Download hier auf unserer Internetseite.
Wir möchten an dieser Stelle außerdem ein Angebot unseres berufsständischen Partners DATEV vorstellen: den digitalen Finanzbericht (DiFin)!
Dabei handelt es sich um ein bundesweit standardisiertes Übermittlungsverfahren für Jahresabschlüsse. Mit diesem effizienten und sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen direkt aus unserem DATEV-System an Banken und Sparkassen übermittelt werden, was für alle Beteiligten eine erhebliche Erleichterung darstellt und sich positiv auf die Geschäftsbeziehung auswirkt. Mehr Infos hierzu gibt es unter https://digitaler-finanzbericht.de. Auch wir werden kurzfristig weitere Informationen hierzu versenden, bei Interesse sprechen Sie uns oder Ihr Kreditinstitut gerne vorab schon an.
Bei Rückfragen zu allen Themen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.























