Allgemeines
Für die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen gibt es großzügige Übergangsfristen, wir empfehlen aber, auch die eigene Fakturierung frühzeitig auf e-Rechnung umzustellen. Denn die elektronische Rechnungstellung ist dabei nicht mehr an eine explizite Zustimmung des Rechnungsempfängers/Kunden geknüpft!
Vorteile von e-Rechnungen
Die neue E-Rechnung setzt einen neuen Standard für die digitalen Prozesse zwischen allen Beteiligten: dem eigenen Unternehmen, seinen Kunden bzw. Lieferanten und der Steuerberatungskanzlei. Die Vorteile dabei sind:
- Effizientere Arbeitsabläufe
- Weniger Zeitaufwand
- Niedrigere Kosten
- Mehr Transparenz
- Optimiertes Cash-Management
Für weitere Details zu den genannten Vorteilen haben wir eine Info der DATEV beigefügt. Weitere Informationen zur e-Rechnung finden sich außerdem unter go.datev.de/e-rechnung.
Vorhandene Lösungen
Seit November 2020 besteht Bereits die Pflicht, Rechnungen an Bundes- und Landesbehörden im Format x-Rechnung auszustellen. Da e-Rechnungen also nichts grundlegend Neues sind, sind sie bei zahlreichen Branchenlösungen und Fakturierungsprogramme wahrscheinlich bereits im Funktionsumfang enthalten. Spätestens zum Jahreswechsel dürften aber alle Anbieter ausnahmslos nachgezogen haben. Wir empfehlen daher in jedem Fall, zunächst bei vorhandenen System die e-Rechnungsfunktionalität zu prüfen und ggf. Kontakt mit dem Hersteller zu suchen.
Die Umstellung auf e-Rechnung dürfte beim Einsatz eines Fakturierungssystems nur eine entsprechende Einstellung – und evtl. eine Umgewöhnung – sein.
Wir möchten diese Gelegenheit auch nutzen, um nochmals darauf hinzuweisen, dass seit längerer Zeit schon die Rechnungsschreibung mit Word, Exel oder ähnlichen Programmen von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird. Die Finanzverwaltung vertritt die – durchaus strittige – Rechtsauffassung, aufgrund bereits wegen dieses formellen Buchführungsmangels bis zu 10% des Jahresumsatzes als Sicherheitszuschlag hinzuschätzen zu dürfen.
DATEV Lösungen
Wir bieten gerne soweit möglich Unterstützung und – über unseren berufsständischen Partner DATEV eG – auch Software-Lösungen für die e-Rechnung.
Nutzer von DATEV© UnternehmenOnline können mit dem Modul DATEV© Auftragswesen next bereits heute einfach und schnell e-Rechnungen gemäß dem gesetzlichen Standard (EU-Norm EN 16931) erstellen und versenden. Eine moderne und intuitiv bedienbare Oberfläche unterstützt bei der einfachen Erstellung der Belege. Das Programm wird zudem sukzessive weiterentwickelt und funktioniert auch auf Tablets oder Laptops, so dass damit ortsunabhängiges und flexibles Arbeiten möglich ist.
Das Modul ist kostenpflichtig und muss dementsprechend durch uns bestellt und freigeschaltet werden. Bei Interesse unsere Mitarbeiter einfach ansprechen.
Eine Alternative hierzu ist die DATEV© E-Rechnungsplattform. Sie bündelt Basisfunktionen, Informationen und weiterführende Cloud-Lösungen zur E-Rechnung. Insbesondere lassen sich hierüber mittels eines rudimentären Editors ebenfalls e-Rechnungen erstellen und versenden, interessant für Unternehmen, die nur wenige Rechnungen jährlich ausstellen. Zudem erfahren registrierte Nutzer von gesetzlichen Neuerungen und haben die Sicherheit, dass DATEV diese umgehend umsetzt. Ende 2024 wird das DATEV e-Rechnungspostfach verfügbar sein und künftige Anforderungen zum Umsatzsteuer- Meldesystem wird DATEV ebenfalls fristgerecht umsetzen. Die e-Rechnungsplattform wird im Direktgeschäft bereitgestellt, eine Registrierung ist seit Mai 2024 auch für Unternehmen möglich.
Mehr zur DATEV© e-Rechnungsplattform erfahren Sie unter go.datev.de/e-rechnungsplattform
Auch unsere Rechnung kommt künftig als E-Rechnung
Auch wir stellen die eigene Fakturierung auf die neue E-Rechnung um. Viele Mandate bekommen heute schon ihre Rechnungen von uns per Mail. Wir planen um den Jahreswechsel möglichst alle unsere Rechnungen im B2B-Bereich im neuen E-Rechnungsformat auszustellen.
Weitere Infos zu unseren eigenen Rechnungen werden wir zeitnah bereitstellen. Informationen zu diesem Thema haben wir auch hier auf unserer Website zusammengestellt.
Für Rückfragen und Unterstützung auf dem Weg zur E-Rechnung stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.























