Seit Jahresbeginn besteht nun die Pflicht, e-Rechnungen empfangen zu können (vgl. hierzu unseren diversen Mails). Auf Wunsch senden wir zu diesem Thema gerne nochmal eine Zusammenfassung zu. Mit dem Jahreswechsel gehen zudem zahlreiche weitere steuerliche Änderungen einher. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft. Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt, einen Tag nach dem Bundestag hat dem aber auch der Bundesrat zugestimmt.
Zu den Highlights der aktuellen Ausgabe zählen:
- Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
- Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
- Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
(betroffene Mandate wurden bereits gesondert per Mail informiert) - Steuerfortentwicklungsgesetz
Diese und alle weiteren Ausgaben gibt es auch als Download hier auf unserer Internetseite.
Wir möchten an dieser Stelle außerdem ein Angebot unseres berufsständischen Partners DATEV vorstellen: den digitalen Finanzbericht (DiFin)!
Dabei handelt es sich um ein bundesweit standardisiertes Übermittlungsverfahren für Jahresabschlüsse. Mit diesem effizienten und sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen direkt aus unserem DATEV-System an Banken und Sparkassen übermittelt werden, was für alle Beteiligten eine erhebliche Erleichterung darstellt und sich positiv auf die Geschäftsbeziehung auswirkt. Mehr Infos hierzu gibt es unter https://digitaler-finanzbericht.de. Auch wir werden kurzfristig weitere Informationen hierzu versenden, bei Interesse sprechen Sie uns oder Ihr Kreditinstitut gerne vorab schon an.
Bei Rückfragen zu allen Themen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.























