Rechnungsangaben

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Einleitung

Die Pflichtangaben auf Rechnungen und Bewirtungsbelegen bleiben ein Dauerthema im Steuerrecht. Auch bei Belegen über haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es immer wieder Probleme bei der Anerkennung durch das Finanzamt. Aus diesem Grund haben wir die Informationen diesbezüglich nochmals erheblich erweitert. Neben weiterführenden Links mit Detailinfos zu einzelnen Punkten gibt es nachfolgend auch Downloads zum Thema.

haushaltsnahe DL

Achten Sie bei Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen darauf, dass Material und Arbeitsleistung getrennt ausgewiesen sind oder zumindest ein Hinweis auf den enthaltenen Arbeitslohn enthalten ist. Nur die eigentlichen Arbeitsleistungen sind steuerlich abzugsfähig, nicht das Material.

Rechnungen mit Pauschalbeträgen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert und sind im Zweifel gar nicht abziehbar.

Ihr Beratungsteam

... im Mönchengladbacher Nordpark

Bruno Wiessner, Dirk Zimmermann
Steuerberater

Wiessner & Zimmermann
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Konrad-Zuse-Ring 18
41179 Mönchengladbach

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Telefax +49 (2161) 57 316 - 22

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