In der Rechnung sind der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers jeweils vollständig anzugeben. Abkürzungen, Zahlen, Symbole oder Ähnliches dürfen verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass sich Name und Anschrift eindeutig feststellen lassen
Erforderlich ist aber, dass sich auf Grund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift eindeutig feststellen lassen (auch wenn dafür andere Unterlagen herangezogen werden müssen).
Verfügt der Leistungsempfänger über ein Postfach oder über eine Großkundenadresse, ist es ausreichend, wenn diese Daten anstelle der Anschrift angegeben werden.