In der Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Rechnungsdatum mit dem Zeitpunkt der Lieferung/Leistung übereinstimmt; in diesen Fällen genügt eine Angabe wie z.B. "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum".
Als Zeitpunkt der Lieferung/Leistung kann auch nur der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird. Die Verpflichtung zur Angabe des Zeitpunkts besteht auch in den Fällen, in denen die Barzahlung erfolgte.