Gastronomie

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Partner der Gastronomie

Es ist fast unmöglich, das jemand alleine immer den Überblick über die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Einflüsse behält. Hier bedarf es kompetenter und erfahrener Partner, die dem Gastronomen helfen, den mindestnötigen Überblick zu behalten und ihm tatkräftig unter die Arme greifen, insbesondere während der Phase der Existenzgründung. Unsere Kanzlei betreut seit Jahren bereits Gastronomen und Schausteller und kann hier auf einen gewachsenen Erfahrungsschatz bauen.

Bei der Finanzverwaltung steht Gastronomie unter Generalverdacht

Zu guter letzt stellt noch die Finanzverwaltung ihre Ansprüche, insbesondere in formeller Hinsicht. Da in der Gastronomie noch sehr viele Geschäfte in bar abgewickelt werden, wird dabei ein besonderes Augenmerk auf die Kasse gelegt. Die ordnungsgemäße Kassenbuchführung ist auch bei Betriebsprüfungen immer ein Schwerpunkt, der selbst bei kleinsten formellen Fehlern zu Zuschätzung führt.

Schon bei der Beschaffung einer (elektronischen) Registrierkasse gilt es, die steuerrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und insbesondere natürlich hinterher bei der laufenden Kassenbuchführung.

Die Methoden der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen werden zudem immer schärfer. So führen Prüfer in einigen Fällen z.B. Probessen durch, bei denen teilweise die Zutaten abgewogen werden, um so den Wareneinsatz kontrollieren zu können.

Kaum eine Branche ist so stark reglementiert wie die Gastronomie

Zu den betriebswirtschaftlichen Problemstellungen kommt eine Flut von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Beispielhaft seien hier nur die Gewerbeordnung, das Jugendschutzgesetz, Arbeitsrecht, Bau- und Bauordnungsrecht, die Preisangabenverordnung, Urheberrecht (Stichwort: GEMA) oder insbesondere das Lebensmittel- und Gesundheitsrecht (Stichwort: HACCP) genannt. Verstöße gegen die Einschlägigen Gesetze und Verordnungen können nicht nur zivil- sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen haben! Ganz zu schweigen von deren wirtschaftlichem Schaden.

 

Gastronomen müssen Betriebswirte sein

Zu den Mindestanforderungen an das betriebswirtschaftliche Know-How eines Gastronomen gehören Dinge wie Wareneinkauf, Personalplanung und natürlich auch Marketing.

Speisekarten müssen dahingehend kalkuliert werden um nicht nur den Wareneinsatz, sondern auch Personal-, Raum- und sonstige Fixkosten zu decken. Hierbei sind zudem Faktoren der Beschaffung, Lagerhaltung und Produktion zu beachten. Die betrieblichen Abläufe in Küche und beim Service gilt es zu optimieren und beide Bereich sind bestmöglich aufeinander abzustimmen. Hinzu kommt die Organisation der Geschäftsführung.

Hier unterscheidet sich ein modernes und erfolgreiches Restaurant kaum noch von einem industriellen Großbetrieb.

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Ein Gastronomiebetrieb ist heutzutage ein Produktionsbetrieb, der nicht nur dem Wettbewerb, sondern auch einer Flut von Gesetzen, Verordnungen und den strengen Anforderungen des Finanzamtes ausgesetzt ist.