DATEV FreizeichnungOnline

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Anmerkungen

Die herkömmliche Einreichung von Steuererklärung auf Papier mit Unterschrift wurde von der Finanzverwaltung im Zuge des elektronischen Rechtsverkehrs und der fortschreitenden Digitalisierung weitestgehend abgeschafft. Seit dem 01.01.2018 wurde – um Medienbrüche zu vermeiden – die bisherige Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt. Dennoch senden wir Ihnen Ihre Steuererklärungen nebst allen Anlagen sowie Abschlüsse bzw. Gewinnermittlungen einmal für Ihre Unterlagen sowie ein weiteres Mal zur Unterschrift für unsere Unterlagen in der Regel noch in Papier per Post zu, um unsere Pflichten nach StDÜV zu erfüllen. Mit DATEV© FreizeichnungOnline können wir diese Papierflut nun drastisch reduzieren.