Die Pflicht zur e-Rechnung (B2B) - Empfang
Die technologische Entwicklung in den letzten 20 Jahren war enorm. Online-Banking und Online-Shopping sind für uns heute selbstverständlich, die E-Mail hat unsere Art Briefe zu schreiben grundlegend verändert. Auch die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen gehört seit 2011 zur Pflicht und Bilanzen müssen ebenfalls mittlerweile auf diesem Weg an Finanzamt und Bundesanzeiger gesendet werden. Doch laut Trendforschern ist das nichts im Vergleich zu dem, was noch auf uns zukommt: Sie prognostizieren für die nächsten 5 Jahre die gleiche Veränderungsdichte wie in den letzten 20 Jahren.
Hard- und Software greifen immer tiefer in unternehmerische Prozesse ein, der elektronische Datenaustausch wird nicht nur mit Behörden, auch mit Geschäftspartnern und Kreditinstituten drastisch zunehmen. Cloud-Angebote z.B. lösen lokale Software in Zukunft ab, denn durch die Online-Verfügbarkeit von Anwendungen sowie Daten vereinfacht sich die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
Aber nicht nur die Auswahl einer passenden Lösung ist entscheidend, vielmehr wird die effiziente Nutzung und die möglichst nahtlose Einbindung der Hard- und Software in die gesamte betriebliche Prozesslandschaft zum innerbetrieblichen Erfolgsfaktor.
Eine der Hauptaufgaben der nächsten Jahre wird es sein, den Weg in die Cloud zu gehen, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren und dadurch Zeit und Kosten einzusparen.
Steuerberater waren schon immer das Getriebe im Motor der Digitalisierung. Eine moderne Kanzlei-Infrastruktur mit aktuellster Hard- und Softwareausstattung – als Grundlage für effiziente und mithin schnelle Bearbeitungsprozesse – war auch für uns von Beginn an ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Natürlich stehen wir ebenso unseren Mandanten mit unserer langjährigen, persönlichen wie beruflichen Erfahrungen im IT- und EDV-Bereich beim Update auf Business 4.0 jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Die Mischung aus beruflicher Expertise in betriebswirtschaftlichen Fragen und persönlicher Erfahrung im Bereich EDV macht uns auch zum verlässlichen Ansprechpartner im Bereich IT-Organisation.
Durch regelmäßige Kontakte hinsichtlich Rechnungswesen und Personalwirtschaft haben wir bereits nähere Einblicke in einen Teil Ihrer Verwaltungsprozesse.
Durch effizienten EDV-Einsatz lassen sich Kostensparpotentiale schöpfen und dadurch die Rentabilität steigern.
Durch eine stärkere Verzahnung Ihrer und unserer Prozesse können wir eine bessere und vor allem zeitnahe steuerliche wie betriebswirtschaftliche Beratung bieten.
Mit der DATEV eG in Nürnberg haben wir zudem einen starken Partner zur Lösung von Aufgaben im Bereich IT und EDV: mit Softwarelösungen für kleine und mittelständische Unternehmen stehen Ihnen alle wesentlichen kaufmännischen Funktionen zur Verfügung. Und mit den Cloud-Anwendungen von DATEV ermöglichen wir Ihnen zusätzlich eine moderne, zukunftsweisende Form der Zusammenarbeit mit uns.
In Zusammenarbeit mit unserem Systempartner können wir auch technische Fragen zuverlässig lösen.
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Wir verweisen ergänzend hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.
In Kooperation mit unseren Systempartnern können wir verschiedene weitere Leistungen rund um IT und EDV anbieten:
Gemeinsam mit Ihnen und unserem Systempartner erarbeiten wir die individuell für Sie beste Lösung!