Steuerberatung & Gestaltung

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Die eigene Steuerbelastung ist im starken Maße von der Struktur privater wie betrieblicher Rechtsverhältnisse abhängig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind jedoch komplex, verschachtelt, oft verwirrend und punktuell sogar widersprüchlich. Zudem erfolgen Gesetzesänderungen in immer kürzeren Abständen. Ungünstige Gestaltungen können dabei erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die sich durch nachträgliche Änderungen nicht mehr vermeiden lassen.

Um für den Steuerpflichtigen nachteilige Ergebnisse durch falsche oder unvorteilhafte Sachverhaltsgestaltung zu vermeiden bedarf es einer frühzeitigen Planung und Gestaltung aller steuerlich relevanten Strukturen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der privaten wie betrieblichen Steuergestaltung.

Unsere Leistung

  • Allgemeine steuerliche Beratung, auch im Bußgeld- und Steuerstrafverfahren.
  • Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten.
  • Prüfung von bestehenden Strukturen und Rechtsformen unter steuerlichen Gesichtspunkten; Entwicklung von steuerlich günstigeren Gestaltungen.
  • Beratung bei der Erstellung einer Vereins- oder Unternehmenssatzung unter steuerlichen Gesichtspunkten.
  • Beratung zu Steuersparpotentialen aufgrund von DBA und Planung von Auslandsinvestitionen unter steuerlichen Gesichtspunkten.
  • Beratung zu und Planung von Vermögensübertragungen im privaten und betrieblichen Bereich unter steuerlichen Gesichtspunkten.
  • Beratung zur Optimierung von Nachlassregelungen unter steuerlichen Gesichtspunkten; Testament, Erbvertrag, Patientenverfügung.
  • Antragstellung gegenüber den Behörden: Erstattung entrichteter Steuerzahlungen, Erstattung ausländischer Quellensteuer, Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerungen, Stundung und Erlass von Steuerschulden, Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. einer Steueranmeldung.
  • Erstellung von steuerlichen Verfahrensdokumentationen.

Unser Service

  • Regelmäßige Information durch unser monatliches "Blitzlicht" sowie durch individuelle Rundschreiben
  • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung

Ihre Vorteile

  • Wir informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Steueränderungen und besprechen mit Ihnen die Handlungsalternativen.
  • Je früher Sie informiert sind, desto besser können Sie reagieren – und ihre Belastung mit Abgaben steuern.

Gebühren

Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.

Wir verweisen hierzu ergänzend auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Beratung & Vertretung“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.