Vereine & Stiftungen

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Übersicht

Wir alle schätzen die Geselligkeit des Vereinslebens. Nur wenige sind jedoch bereit, im Verein oder Verband eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Diese Tätigkeit verursacht i.d.R. einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand, den man andererseits auch gerne in Kauf nimmt. Die wenigsten wissen jedoch, welche Haftungsrisiken Vorstandsmitglieder (insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen) eingehen und welchen Risiken der Verein selber ausgesetzt ist.

Besonders wichtig ist die Buchführung unter steuerlichen Gesichtspunkten im Hinblick auf die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche eines Vereins. Formelle Fehler können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und zur finanziellen Inanspruchnahme des Vorstandes und des Vereines führen.

Aufgrund von umfangreichen persönlichen Erfahrungen im Ehrenamt kombiniert mit hoch spezifischem steuerlichem, vereinsrechtlichem und betriebswirtschaftlichem Fachwissen sind wir auch für Stiftungen, Vereine und Verbände ein prädestinierter Partner. Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen Fragen der täglichen Vereinsführung.

Unsere Leistung

  • Rechnungswesen: Buchhaltung mit Vereinskontenrahmen
  • Personalwirtschaft
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften
  • steuerliche Beratung
  • betriebswirtschaftliche Beratung

Unser Service

  • Beratung und Hilfestellung bei Organisation und Verwaltung.
  • Unterstützung bei Kassenprüfungen.
  • Prüfung von Satzungen/Satzungsänderungen hinsichtlich steuerlicher Anforderungen.
  • Auswertungen nach Maß.
  • DATEV© UnternehmenOnline oder DATEV© Mittelstand.

Ihre Vorteile

  • Sie profitieren von unseren persönlichen Erfahrungen im Ehrenamt und von unseren beruflichen Erfahrungen mit gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften.
  • Die Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen sichert den Erhalt der Gemeinnützigkeit und verhindert die finanzielle Inanspruchnahme des Vorstands.
  • Sie minimieren den behördlichen Aufwand, z.B. bei Satzungsänderungen und entsprechenden Eintragungen im Vereinsregister.
  • Unsere betriebswirtschaftliche Beratung kann zudem helfen, die finanzielle Lage des Vereins nachhaltig zu verbessern.

Gebühren

Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt. Und trotz des hohen Grades an notwendiger Spezialisierung halten wir uns auch bei Vereinen und Verbänden an die Gebührenrahmen der StBVV, so dass Sie mit fairen und vor allem transparenten Kosten rechnen können.

Wir verweisen ergänzend hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.