Jahresabschlüsse & betr. Steuern

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Übersicht

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist nicht nur handels-rechtlich ggf. Pflicht (HGB, GmbHG, AktG), sondern auch von Seiten der Finanzverwaltung ist zwingend eine Gewinnermittlung vorgeschrieben. Hieraus ergibt sich die Bemessungsgrundlage und schlussendlich die Steuerbelastung für das Unternehmen. Dabei gilt es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit voraus-schauend gestaltend einzugreifen.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die geprüften Ergebnisse aus der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung eine wesentliche Voraussetzung. Die zeitnahe und aussagefähige Buchhaltung bietet daher die besten Bedingungen, die wichtigen Informationen zur Ermittlung der Vermögens- und Ertragslage zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann die Erstellung der Bilanz und Steuererklärungen sowie die zukunftsorientierte Planung für Ihren Betrieb erfolgen.

Wir fertigen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung darüber hinaus alle nötigen Steuererklärungen im betrieblichen Bereich an und übernehmen für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Daneben können wir auch bereits angefertigte Steuererklärungen für Sie prüfen.

Unsere Leistung

  • Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit für freie Berufe, Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften.
  • Erstellung des Jahresabschlusses mit Aufstellung der Bilanz sowie zugehöriger Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht für Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften.
  • Erstellung des Jahresabschlusses mit Aufstellung der Bilanz sowie zugehöriger Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften.
  • Aufstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen und  Auseinandersetzungsbilanzen.
  • Erstellung von Plausibilitätsprüfungen gem. § 18 KWG zur Erfüllung formaler Anforderungen der Kreditinstitute, zur Generierung von Vorteilen im Rating-Verfahren und zur Sicherung bestehender Kredite
  • Erstellung und elektronisch authentifizierte Übermittlung der regelmäßig wiederkehrenden (betrieblichen) Steuererklärungen, wie Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, und Umsatzsteuerjahreserklärung.
  • Veröffentlichung der Abschlussdaten im Bundesanzeiger

Unser Service

  • Überwachung der Abgabefristen unserer Mandanten und frühzeitige Erinnerung an die Einreichung der Unterlagen.
  • Besprechung des Jahresabschlusses mit Interpretation der Ergebnisse und Erörterung von Bilanzierungswahlrechten.
  • Auf Wunsch Teilnahme an Bankgesprächen und ähnlichen Terminen.
  • Durch Vorausberechnungen nach aktueller Gesetzeslage erhalten Sie einen zuverlässigen Anhaltspunkt zur Ermittlung der wahrscheinlichen Steuerbelastung, sowohl der aktuellen Festsetzung als auch etwaiger Vorauszahlungen; das gibt Ihnen die Möglichkeit ihre Liquiditätsplanung darauf einzustellen.
  • Eingehenden Steuerbescheide werden geprüft und Sie über das Ergebnis umgehend informiert. Im Zweifel werden entsprechende Rechtsmittel eingelegt.
  • Unterstützung und Begleitung bei der Kassenprüfung eines Vereines.

Ihre Vorteile

  • Ein fester Sachbearbeiter begleitet Sie rundum von der Finanzbuchhaltung über den Jahresabschluss bis hin zu den betrieblichen wie privaten Steuererklärungen.
  • Diese mandantenbezogene Organisation verschafft uns dabei eine ganzheitliche Sichtweise ihres Unternehmens. Sie hilft, die wirtschaftliche Entwicklung frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen und erleichtert ihnen die Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei.
  • Abschlussdaten und Steuererklärungen werden pünktlich, sicher und elektronisch authentifiziert an die Finanzverwaltung übermittelt.
  • Durch einen Steuerberater vertretene Unternehmen erhalten für die Abgabe Ihrer Steuererklärung grundsätzlich eine Fristverlängerung bis zum 31.12. eines Jahres.
  • Als Steuerberater kennen wir die Möglichkeiten Steuern zu sparen, doch was viel wichtiger ist: wir helfen Ihnen auch, sie durchzusetzen.

Gebühren

Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.

Die Gebühr für die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen hängt von vielen Faktoren ab, zum einen den Gegenstandswerten zum anderen natürlich von Umfang, Aufwand und Zusatzleistungen. Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Jahresabschluss“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.