Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist nicht nur handels-rechtlich ggf. Pflicht (HGB, GmbHG, AktG), sondern auch von Seiten der Finanzverwaltung ist zwingend eine Gewinnermittlung vorgeschrieben. Hieraus ergibt sich die Bemessungsgrundlage und schlussendlich die Steuerbelastung für das Unternehmen. Dabei gilt es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit voraus-schauend gestaltend einzugreifen.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die geprüften Ergebnisse aus der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung eine wesentliche Voraussetzung. Die zeitnahe und aussagefähige Buchhaltung bietet daher die besten Bedingungen, die wichtigen Informationen zur Ermittlung der Vermögens- und Ertragslage zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann die Erstellung der Bilanz und Steuererklärungen sowie die zukunftsorientierte Planung für Ihren Betrieb erfolgen.
Wir fertigen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung darüber hinaus alle nötigen Steuererklärungen im betrieblichen Bereich an und übernehmen für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Daneben können wir auch bereits angefertigte Steuererklärungen für Sie prüfen.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Die Gebühr für die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen hängt von vielen Faktoren ab, zum einen den Gegenstandswerten zum anderen natürlich von Umfang, Aufwand und Zusatzleistungen. Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Jahresabschluss“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.