Sportler & Künstler

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Übersicht

Profisportler müssen täglich Spitzenleistungen bringen. Damit sie ihr volles Leistungspotential abrufen können, müssen sie sich einzig und allein auf ihren jeweiligen Wettkampf konzentrieren. Aber Sportler oder auch freischaffender Künstler zu sein heißt heute auch, ein Ein-Mann-Unternehmen zu betreiben. Ein Unternehmen mit dem Ziel, sich selbst möglichst gewinnbringend zu vermarkten.

Und nicht nur dabei sehen sich Sportler und Künstler mit verschiedensten steuerlichen Problemen und Gestaltungsmöglichkeiten konfrontiert, die unmittelbar mit ihrer (hoffentlich erfolgreichen) Karriere zusammenhängen. Auch nach der aktiven Laufbahn steht man dann vor der Herausforderung, die Karriere nach der Karriere zu starten. Hier kann der erworbene Bekanntheitsgrad ein Wettbewerbsvorteil sein, dessen Potential es zu nutzen gilt.

Als Steuerberater haben wir erkannt, dass gegenseitiges Vertrauen die Basis einer erfolgreichen und langfristigen Partnerschaft ist! Einer Partnerschaft, die das Ende der aktiven Laufbahn überdauern kann und soll. Wir stehen dabei als Partner in allen wichtigen Fragen zur Seite, damit beide Karrieren erfolgreich verlaufen.

Denn nur eine individuelle Beratung unter Einbeziehung der persönlichen Umstände kann ein steuerlich und betriebswirtschaftlich optimales Ergebnis liefern. Darüber hinaus hat sich durch unser intensives Networking mit Partnern aus verschiedenen Bereichen ein System gegenseitiger Kontrolle etabliert, auf das der Mandant vertrauen kann.

Unsere Leistung

  • Private Steuern
  • Steuerliche Beratung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Vertretung vor Finanzbehörden

Unser Service

  • Private Steuern
  • Steuerliche Beratung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Vertretung vor Finanzbehörden

Ihre Vorteile

  • Wir betreuen bereits seit Jahren Leistungssportler unterschiedlichster Sportarten und haben dadurch einen unvergleichlichen Erfahrungsschatz aufgebaut.
  • Zu unserer Kernkompetenzen in diesem Bereich zählt neben der steuerlichen auch die betriebswirtschaftliche Beratung.
  • Unsere eigenen Erfahrung sowie unser ausgesuchtes Netzwerk machen uns zu einem qualifizierten Ansprechpartner, nicht nur für den Profi selbst, sondern auch für sportliche Berater.

Gebühren

Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.

Wir verweisen ergänzend hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.