Mit den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf-bewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurde bereits 2015 die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation eingefügt. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden diese mittlerweile regelmäßig angefordert.
Auch wenn hierfür (bislang) keine gesetzliche Grundlage existiert, führt ihr Fehlen eventuell zu Diskussionen mit dem Prüfer, im Worst Case muss man ins Rechtsbehelfs- oder sogar Finanzgerichtsverfahren.
Es gibt zwar zahlreiche, kostenlose Muster von renommierten Organisationen (BStBK, AWV, DFAK), diese sind aber für kleine und mittelständische Betriebe zuweilen überdimensioniert und unter formell/theoretischen Gesichtspunkten – nicht praktischen Erwägungen – formuliert. Von daher lassen sie sich von Laien nicht mit vertretbarem Aufwand und in akzeptablem Zeitrahmen implementieren. Auch eine unangepasste Übernahme dieser Muster dürfte zu unnötigen Diskussionen führen.
Wir erstellen für Sie eine individuelle Verfahrensdokumentation unter Berücksichtigung betriebsinterner Prozesse. Wir erfassen Ihre Systeme, Prozesse sowie Zuständigkeiten und stellen erforderliche Anlagen und Arbeitsanweisungen zusammen.
Unser modular aufgebautes Vorlagensystem basiert dabei auf anerkannten Mustern renommierter Organisationen (DStV/BStBK, DFAK, AWV).
Unsere Leistung
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Auf Anfrage.
Turnus: Erstellung einmalig, ggf. Aktualisierungen in regelmäßigen Abständen.
Für die Erstellung vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen vor Ort für die Ersterfassung. Einen ersten Entwurf erhalten Sie von uns zur Kenntnis, für die Abstimmung im Detail vereinbaren wir einen weiteren Termin in unserer Kanzlei, um die Dokumentation zu besprechen und zu finalisieren.