Ihre Steuererklärung auf einem Bierdeckel? So einfach ist es leider nicht! Und das wird auch auf Dauer ein Wunschtraum bleiben. Das Steuerrecht ist komplex, verschachtelt, oft verwirrend und punktuell sogar widersprüchlich. Auch in Zukunft wird unser Steuersystem eher komplizierter denn einfacher. Erschwerend kommt hinzu, dass die aktuelle Rechtslage maßgeblich durch Urteile, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen und vielem mehr geprägt wird, von denen ein Laie in den seltensten Fällen Kenntnis erlangt.
Marktübliche Software kann zwar helfen, ersetzt aber nicht das nötige Fachwissen: Kein Steuerprogramm ersetzt einen Steuerberater (Finanztest 2/2004, S. 46). Dadurch bleiben möglicherweise Steuersparpotentiale ungenutzt: Rund 1 Mrd. EUR werden jährlich an den Fiskus verschenkt, u.a. weil viele Arbeitnehmer ganz auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der privaten Steuererklärungen. Wir fertigen für Sie Erklärungen für alle Steuerarten im privaten Bereich, übernehmen die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden und alle erforderlichen Kontakte mit der Finanzverwaltung.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Die Gebühr für die Erstellung privater Steuererklärungen hängt von vielen Faktoren ab, zum einen den Gegenstandswerten zum anderen natürlich von Umfang, Aufwand und Zusatzleistungen. Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Private Steuern“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.