Bei der monatlichen Finanzbuchhaltung haben wir einen überdurchschnittlich hohen Qualitätsanspruch an uns selbst: Offene-Posten-Buchführung, Anlagenbuchhaltung, unterjährige Rechnungsabgrenzung, uvm. gehören für uns - im Gegensatz zu etlichen Kollegen - zu den Mindeststandards des betrieblichen Rechnungswesen. Wir prüfen bei Verbuchung alle Belege zudem auf Vollständigkeit sowie materielle und formelle Richtigkeit.
Was wir nicht machen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung auch nicht ohne weiteres können, ist eine Prüfung der Buchhaltungsdaten auf statistische Plausibilität und stochastische Anomalien.
Die Finanzverwaltung hat jedoch gerade in dieser Hinsicht bei einer Betriebsprüfung einen völlig anderen Blickwinkel auf die vorliegenden Zahlen. Ein Betriebsprüfer findet Angriffspunkte – eventuell allein aufgrund statistisch-mathematischer Verfahren – für die es möglicherweise ganz plausible Erklärungen gibt.
In den Blickwinkel der Finanzverwaltung können wir uns nun mittels neuer Lösungen unseres berufsständischen Partner DATEV für Sie hineinversetzen.
Wir simulieren eine Betriebsprüfung aus Sicht eines Betriebsprüfers mit den von der Finanzverwaltung genutzten statistisch-rechnerischen Methoden (Benford-Test, Chi-Quadrat-Test, …). Wir wenden dabei mit einer speziellen Prüfsoftware aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung verschiedene statistische Methoden und andere einschlägige Prüfroutinen an, die auch regelmäßig im Rahmen einer BP Anwendung finden.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Revisionswesen“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Wir empfehlen, mindestens einmal pro Jahr, eine entsprechende Prüfung durch uns durchführen zu lassen. Gegebenenfalls sollte eine detaillierte Prüfung unmittelbar im Vorfeld einer Betriebsprüfung durchgeführt werden.
Das Hauptargument für die Anwendung von verteilungsbezogenen Tests wird über den Zufallsaspekt geführt: eine nicht manipulierte Ziffern- bzw. Werteverteilung folge dem Zufallsprinzip, welches durch Benford- und ähnliche Verteilungen repräsentiert wird. Weicht eine empirische Ziffern- oder Werteverteilung von der theoretischen Verteilung ab, können Manipulationen nicht ausgeschlossen werden.
Die Begründung, diese Tests bei Betriebsprüfungen anzuwenden, liegt in der Überlegung, dass bei Manipulationen unbewusst bestimmte Zahlen und Ziffern gewählt werden. Geschieht dies häufig, so weicht die Häufigkeit für das Auftreten der Ziffern von der erwarteten Häufigkeit ab. Verknüpft mit weiteren Prüfungsansätzen, etwa der Zeitreihenbetrachtung oder analytischen Prüfungsansätzen über Kennzahlen, ergibt sich ein schlagkräftiges Instrumentarium auf Seite der Betriebsprüfung.
Der mittelständische Unternehmer ist den durch statistische Methoden begründeten Fragestellungen in der Regel hilflos ausgeliefert.