Vertretung vor den Finanzehörden

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Übersicht

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe, besagt ein altes Sprichwort - das gilt nicht minder vor dem Finanzamt.

Die tägliche Beratungspraxis lässt eine Tendenz vermuten, be-stehende Gesetze – im Rahmen von Prüfungen sowie bei der Veranlagung – in strittigen Fällen grundsätzlich zum Nachteil des steuerpflichtigen auszulegen. In Einzelfällen weicht diese (wörtliche) Auslegung jedoch drastisch vom eigentlich Sinn und Zweck der Vorschrift ab. Es wird dann billigend in Kauf genommen, dass sich der Steuerpflichtige das ihm zustehende Recht vor den Finanzgerichten erstreiten muss.

Doch viele Steuerzahler und auch Beraterkollegen scheuen – vielleicht aufgrund von falscher Scham und unbegründeter Furcht – den Weg vor die Finanzgerichtsbarkeit. Dabei stehen die Chancen, vor einem Finanzgericht erfolgreich zu sein, gar nicht so schlecht wie gemeinhin vermutet.

Wir stellen nicht nur Anträge, wir setzen auch soweit möglich durch und schützen Sie vor unbilligen und unrechtmäßigen Eingriffen der Finanzverwaltung. Wir begleiten Sie bei allen Arten von Außenprüfungen und übernehmen gerne Ihre Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, bei Klagen vor Finanzgerichten sowie bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.

Mit Hilfe unserer spezialisierten Partner können wir Sie auch (steuer)strafrechtlich optimal betreuen.

Unsere Leistung

  • Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden.
  • Mitwirkung bei der Beratung und Durchsetzung von steuerlichen Sachverhalten.
  • Teilnahme an Umsatzsteuersonder-Prüfungen, Begleitung bei Betriebsprüfungen sowie von Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen.
  • Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzbehörden.
  • Klageverfahren vor der deutschen Finanzgerichtsbarkeit.
  • Vertretung bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle.
  • Beratung, Planung, Koordination in Sachen Selbstanzeige einer Steuerstraftat; Erstellung einer Selbstanzeige im Fall von Steuerhinterziehung.

Unser Service

  • Beistand bei Durchsuchungsmaßnahmen der Finanzbehörden (rund um die Uhr).
  • Verteidigung durch RA im Steuerstrafverfahren vor Gericht.
  • Korrespondenz mit der Finanzverwaltung

Ihre Vorteile

  • Als Steuerberater verfügen wir über die erforderlichen formal- wie materiellrechtlichen Kenntnisse, Sie gegenüber den Finanzbehörden vertreten zu können.
  • Einlassungen von Steuerberatern haben bei der Finanzverwaltung einen anderen Stellenwert.
  • Wir überwachen die von den Finanzbehörden gesetzten Fristen.

Gebühren

Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.

Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Beratung & Vertretung“. Gerne er-stellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.