Eine korrekte und rechtzeitige Lohn- und Gehaltsabrechnung ist aufwändig und bindet wertvolle Zeit. Sie wird zudem von Jahr zu Jahr komplizierter und Gesetzesänderungen erfolgen in immer kürzeren Abständen. Doch gesetzliche Änderungen müssen genauso berücksichtigt werden wie Meldepflichten und Fristen.
Als kompetenter und zuverlässiger Partner stehen wir Ihnen für die komplette Lohnabrechnung mit allen anfallenden Tätigkeiten zur Verfügung. Und damit befinden Sie sich in guter Gesellschaft: in Deutschland rechnen bereits über eine Million Unternehmen über einen Steuerberater ab.
Zu Ihrer Entlastung übernehmen wir im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Aufgabenstellungen des Personal-Rechnungswesens im Sinne eines "betriebseigenen Lohnbüros". Aktuelle Kenntnisse im Bereich Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht bestimmen dabei die Qualität unserer Leistungen bei der Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Unsere spezialisierten Mitarbeiter, die sich regelmäßig weiterbilden, stehen Ihnen hierfür in allen Fragen – zum Beispiel zu Anstellung von nahen Angehörigen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oder bei lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen – gerne zur Verfügung.
Unsere Leistung
Allgemeine Personalverwaltung
Krankenkassen
Finanzamt
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Die Gebühr für die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen hängt von vielen Faktoren ab, zum einen den Gegenstandswerten zum anderen natürlich von Umfang, Aufwand und Zusatzleistungen. Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Personalwirtschaft“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Für den Austausch von Lohnunterlagen empfehlen wir DATEV© UnternehmenOnline („digitale Personalakte“), alternativ Schnittstellen bzw. API.
Monatliche Lohnauswertungen erhalten Sie über DATEV© UnternehmenOnline (Auswertungen Personalwirtschaft).
Die mtl. Zahlungsdaten stellen wir gerne in BankOnline (enthalten in DATEV© UnternehmenOnline) zur Verfügung, alternativ als SEPA-Datei für das eigene OnlineBanking.
Mitarbeiter erhalten ihr Lohnabrechnung auf Wunsch online über DATEV© ArbeitnehmerOnline.
Schnittstellen zu unseren DATEV-Programmen sind ein zentraler Faktor für durchgängig digitale Prozesse. Sie vereinfachen Abläufe und Zusammenarbeit – besonders, wenn Sie keine DATEV-Software verwenden. Damit Sie das Potenzial der Schnittstellen besser ausschöpfen können und effizientere Arbeitsabläufe erreichen, helfen Ihnen - und Ihren Lösungspartnern - auch die Beratungs-, Schulungs- und Serviceangebote der DATEV.
Mehr Informationen zu Schnittstellen gibt es hier.
Mithilfe der DATEV-Datenservices werden strukturierte Daten und/oder digitale Belege aus den Programmen von DATEV-Kooperationspartnern in die DATEV-Programme übertragen. Die Daten werden automatisiert vom Ursprungssystem des Datenlieferanten an das DATEV-Rechenzentrum - die DATEV-Cloud - und von dort zu uns in die DATEV-Programme importiert und verarbeitet.
Mehr Informationen zu Datenservices gibt es hier.
Auf dem DATEV-Marktplatz sind Lösungen von Software-Kooperationspartnern gelistet, die DATEV-Produkte sinnvoll ergänzen und sich ideal in die DATEV-Welt einfügen. Unternehmen finden hier passende Lösungen für ihren individuellen Bedarf.
Die Partnerlösungen sind über die DATEV-Datenservices mit den DATEV-Produkten verbunden. Dies ermöglicht einen automatisierten sowie sicheren Datenaustausch. So sorgen sie für eine optimierte Zusammenarbeit zwischen uns und Ihnen.