Steuerpflichtige müssen dafür sorgen, dass insbesondere die Buchführungdaten (Finanzbuchführung, Anlagenbuchführung und Lohnbuchführung) gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GobS) für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB, AO und UStG lesbar und maschinell auswertbar sind.
Eine reine "Datensicherung" alleine - wie sie auch in unserer Kanzlei seit Jahren natürlich bereits regelmäßig angefertigt wird - reicht hierzu jedoch nicht aus, vielmehr müssen die Daten revisionssicher archiviert werden. Der Aufwand für derartige eine Archivierung von Beständen vor Ort über 10 Jahre, die den hohen Ansprüchen an Qualität, Datenschutz sowie Datensicherheit optimal gerecht wird, ist immens hoch!
Daher bietet sich für Buchführungsdaten die Archivierung im DATEV-Rechenzentrum an. Diese dient insbesondere der langfristigen Aufbewahrung und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Revisionssicherheit. Die Archivierung im DATEV-RZ kann gerne über unsere Kanzlei erfolgen.
Soweit Sie dahingehend Unterstützung wünschen, sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter einfach an. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Unsere Leistung
Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten im DATEV-RZ über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungszeit.
Unser Service
Auf Wunsch bzw. bei Bedarf bereitstellen einer DATEV Archiv-DVD (z.B. für Betriebsprüfungszwecke).
Hierauf sind alle Buchhaltungsdaten inkl. - sofern UnternehmenOnline im Einsatz - der zugehörigen und mit den jeweiligen Buchungssätzen verknüpften Belegbilder enthalten. Das auf jeder DVD ausgelieferte Programm Rechnungswesen-Archiv hält zahlreiche Auswertungen bereit und bietet eine Schnittstelle mit GDPdU-Beschreibung, z.B. zur Auswertung an einem Betriebsprüfer-PC.
Ihre Vorteile
Gebühren
Für die Archivierung Ihrer Daten im Rechenzentrum der DATEV gelten Preise und Geschäftsbedingungen der DATEV eG in Nürnberg. Gerne lassen wir Ihnen eine individuelle Kostenübersicht zusammenstellen.
Auch in Zeiten von digitalem Rechnungswesen (UnternehmenOnline) und virtuellen Belegen kann man (noch) nicht ganz auf die realen Belege verzichten, das sog. ersetzende Scannen ist mit hohem Aufwand verbunden.
Von Seiten der Finanzverwaltung wird - sofern nicht gesonderte Maßnahmen für ersetzendes Scannen getroffen werden - die zusätzliche Aufbewahrung der Originalen als obligatorisch angesehen und aus handelsrechtlicher Sicht sind diese "geordnet" aufzubewahren.
Auch für die Zukunft gehen Experten davon aus, dass es eine "papierarme" aber keine völlig "papierlose" Welt gibt. Von daher bleibt ein strukturiertes Ablagesystem zumindest dieser Restbelege unverzichtbar.
In Kooperation mit unserem IT-Systempartner unterstützen wir Sie auch gerne bei der Einführung eines digitalen DokumentenManagementSystems (DMS) und Erarbeiten mit Ihnen einen individuellen Ablagerahmenplan.