Auch Krisen - bis hin zur Insolvenz - gehören leider zum alltäglichen Wirtschaftsleben. Bedingt durch stärker schwankende Konjunkturzyklen und gestiegenen Einfluss weltwirtschaftlicher Faktoren ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den vergangenen Jahren immer wieder in die Höhe geschnellt.
Die Insolvenz beendet jedoch nicht die Steuerpflicht des Steuerpflichtigen, ganz im Gegenteil: Für die Insolvenzmasse muss eine separate Buchführung erstellt werden, Ertrags-, Verkehrs- und Abzugssteuern (insb. KSt, USt und LSt) sind weiterhin abzuführen und wenn sie durch Tätigkeiten des Insolvenzverwalters verursacht werden sind sie als Masseverbindlichkeit vorrangig zu befriedigen. Auch die "Versilberung der Masse" begründet u.a. eine Umsatzsteuerschuld, für die der Insolvenzverwalter i.ü. im Zweifelsfall haftet.
Als Steuerberater bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen - insbesondere Rechnungswesen und Personalwirtschaft, aber auch die allgemeine Steuerberatung und -gestaltung - sowohl für den Fall der Unternehmensfortführung, als auch für die Liquidation.
Unser (steuer)rechtliches Fachwissen verbinden wir zudem mit einem tiefgehenden betriebswirtschaftlichen Know-How, was uns auch zum qualifizierten Ansprechpartner für die Fälle der (übertragenden) Sanierung macht.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Unser betriebswirtschaftliches Know How und die Bindung an die Berufsordnung qualifizieren uns zu einem zuverlässigen und kompetenten Partner in allen Fragen des Insolvenzwesens, sowohl für Insolvenzverwalter als auch für Schuldner.
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Wir verweisen ergänzend hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog.