Um Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu erstellen, benötigen wir eine Vielzahl an Unterlagen von unseren Mandanten, beispielsweise Arbeitsverträge, Stundenzettel uvm. Für die Lohnbuchführung müssen Sie uns diese Belege zur Verfügung stellen, eventuell hierfür kopieren und bringen bzw. per Post senden. Die Belege verlassen Ihr Unternehmen und Sie haben – zumindest so lange sie bearbeitet werden – keinen Zugriff mehr darauf.
Mit der DATEV PersonalakteOnline tauschen Sie Dokumente der Personalwirtschaft mit uns als Steuerberater elektronisch aus.
Im Unternehmen werden die Unterlagen gescannt und in PersonalakteOnline hochgeladen. Dabei werden die Dokumente im DATEV-Rechenzentrum abgelegt, was aufgrund höchster Datensicherheitsstandards für maximale Sicherheit sorgt. Die hochgeladenen Dokumente können bearbeitet werden, bevor sie für die Lohnabrechnung an uns übermittelt werden. Wir können eigene Dokumentenkategorien für Sie und uns anlegen und verwalten, um die Dokumentenstruktur möglichst effizient und nachvollziehbar zu halten. Der Zugriff auf Dokumentebene kann durch eine Personalnummernsperre geschützt werden.
Die PersonalakteOnline ergänzt die Cloud-Lösung DATEV UnternehmenOnline, kanna ber auch eigenständig genutzt werden.
Unsere Leistung
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Gebühren fallen an für die Nutzung von DATEV UnternhmenOnline. Die Digitale Personalakte ist in diesen gebühren bereits inklusiv.
Die Anwendung DATEV© Personaldaten in DATEV© UnternehmenOnline dient zur Vorerfassung der Stammdaten neuer Mitarbeiter.
Erfassbar sind die persönlichen Angaben sowie Angaben zur Beschäftigung. Die persönlichen Angaben des Mitarbeiters können außerdem komfortabel per Online-Personalfragebogen direkt vom Mitarbeiter selbst abgefragt werden! Sie positionieren sich damit nicht nur als moderner Arbeitgeber: durch Pflichtfelder (u.a. Anschrift, Bankverbindung), eine Eingabeprüfung und z.T. Auswahlmenüs (z.B. bei der Krankenversicherung) erhöht sich die Qualität der Mitarbeiterangaben und es reduzieren sich Rückfragen.
Zusätzlich ist die Veranlassung von Sofortmeldungen bei sofortmeldepflichtigen Branchen möglich! Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen (in denen erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht) müssen spätestens bei Arbeitsbeginn eine Sofortmeldung abgeben. Diese zusätzliche(!) Meldung ist elektronisch direkt an die Dt. Rentenversicherung zu übermitteln. Unterbleibt die Meldung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, und es drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR! Mit dem Modul PersonaldatenOnline ist das jetzt 24/7 über DATEV© UnternehmenOnline möglich! Eine zusätzliche Registrierung bei / Nutzung von SV-Net entfällt.