Es gibt bereits erste Stimmen, die – wie wir durchaus nachvollziehen können – die neuen Bewertungsvorschriften für den Grundsteuerwert für Verfassungswidrig halten. Falls sich diese Meinung als tatsächlich begründet herausstellt, müsste Einspruch gegen entsprechende Bescheide eingelegt worden sein, um später noch eine Änderung und mithin ein günstigeres Ergebnis zu erreichen.