Wie in den Medien bereits berichtet wurde, wird die Grundsteuer neu geregelt und in Deutschland muss (u.a.) für rund 35 Mio. Immobilien eine Neubewertung auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 erfolgen.
Mandate, bei denen wir durch Buchführung/Steuererklärung bereits von Immobilienbesitz wissen, werden wir Anfang kommenden Jahres nochmals gesondert anschreiben. Sollte zwischenzeitlich eine entsprechende Aufforderung eintreffen, kann diese gerne an uns weitergeleitet werden.