Ein Kreditnehmer ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, der finanzierenden Bank zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Kreditgewährung neben weiteren Unterlagen eine sogenannte qualifizierte BWA vorzulegen. Eine entsprechend aussagefähige BWA dient dabei auch der Verbesserung der Geschäftsbeziehung zur Bank und wird von dieser oftmals eingefordert, auch wenn die Voraussetzungen nach KWG nicht erfüllt sind.
Ausschlaggebend für eine solche qualifizierte Betriebswirtschaftliche Auswertung ist insbesondere die Beschaffenheit der Buchführung. Nicht nur die zeitnahe und korrekte Verbuchung aller Geschäftsvorfälle sowie die Einbuchung der Löhne und Gehälter spielt dabei eine Rolle. Hinzu kommt die die getrennte Erfassung der außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen und Erträge. Kennzeichen einer qualifizierten BWA sind daneben auch die Angabe von Vergleichswerten, die richtige Erfassung des Materialverbrauchs durch regelmäßige Bewertung der Bestände sowie die periodengerechte Abgrenzung der Aufwendungen.