Minister Pinkwart:
Damit die Mittel schnell ankommen, haben wir das rein digitale Antragsverfahren einfach und unbürokratisch gestaltet
Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare von diesem Freitag (27. 3.) an online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona finden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
Viele Kleinunternehmen und Soloselbstständige leiden derzeit unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen. Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten bezahlen sollen. Daher vervollständigen wir mit dem Bund unser umfangreiches Unterstützungsangebot um Soforthilfen für Kleinbetriebe und Selbstständige, damit sie finanzielle Engpässe überwinden und Arbeitsplätze erhalten können. Damit die dringend benötigten Mittel schnell ankommen, haben wir das rein digitale Antragsverfahren so einfach, schlank und unbürokratisch wie möglich gestaltet.
Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:
- 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
- 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
- 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein; In Folge der Corona-Krise haben sich entweder
- die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
- oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
- oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Verfügung. Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen sowie die Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal www.wirtschaft.nrw.