„Wir werden die Abgabefrist einmalig um 3 Monate bis zum 31.1.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. „Bezüglich der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräumt“, so Ahnen. „Es ist gut, dass wir heute mit großer Mehrheit eine Lösung verabredet haben. Hessen macht dabei mit. Viele Menschen treiben derzeit berechtigte Sorgen um, wie sie mit Inflation, enorm gestiegenen Energiepreisen und dem Krieg in Europa klarkommen sollen. Da ist die Grundsteuerreform in der Prioritätenliste sicherlich nach hinten gerutscht. Wenn so viele Menschen eine Frist voraussichtlich nicht einhalten können, tut Politik gut daran, zu helfen und zu reagieren“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg nach der Sitzung der Finanzministerkonferenz in Berlin. "Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt auch der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (13.10.22).
Der Niedersächsische Finanzminister Hilbers erklärt dazu: „Angesichts des aktuellen Erklärungseingangs von bundesweit knapp unter 40 Prozent, haben wir im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister heute erneut erörtert, wie und mit welchen Maßnahmen darauf reagiert werden kann". Bis einschließlich 12.10.2022 wurden z.B. in Bayern (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. „Die Hessinnen und Hessen haben sich bislang in besonderem Maß um die Abgabe gekümmert. Schon rund 1,1 Millionen Erklärungen wurden in Hessen abgegeben. Mit einer Abgabequote von mehr als 38 Prozent liegt Hessen im Bundesvergleich in der Spitzengruppe“, so Hessens Finanzminister Boddenberg. In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. In Schleswig-Holstein sind 448.727 Erklärungen abgegeben worden, das sind 35,5 Prozent.
Der hessische Finanzminister Boddenberg erinnerte daran, dass die ursprüngliche Frist gewählt wurde, da sich an die Abgabe der Erklärung durch die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Schritte in den Steuerverwaltungen der Länder sowie bei den Kommunen anschließen, damit die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden. Das Vorhaben ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. „Ich bitte daher alle, durch eine möglichst rasche Abgabe der Erklärung zum Gelingen der Reform der für die Kommunen so wichtigen Grundsteuer beizutragen. Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts. Leider liegen den Steuerverwaltungen nicht alle Daten, die für die vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Reform benötigt werden, vor – in keinem Bundesland“, sagte Boddenberg.
Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können. „Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Millionen Einheiten rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte Finanzministerin Ahnen.
Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland.