Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig geprägt und verändert. Machten vor der Krise nur wenige unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der schon seit vielen Jahren bei uns bestehenden Möglichkeit eines Homeoffices Gebrauch, sind es mittlerweile praktisch alle, die mehr oder weniger regelmäßig von zu Hause arbeiten. Als Kanzlei müssen wir uns auf diese Veränderungen einstellen. Aus diesem Grund führen wir bei uns in Absprache mit unserem Team ab dem 01.04.2023 die 4-Tage-Woche ein und verändern daher unsere Telefon- und Öffnungszeiten. Mithin ist künftig unsere Kanzlei nur noch Montag bis Donnerstag geöffnet.
In unserem Beruf sind Stress und Fristendruck üblich, eine gewisse Resilienz hat sich durchaus entwickelt. Aber die Summe der vielen Herausforderungen in den letzten Monaten und Jahren – Corona, Grundsteuer, Bürokratie, Digitalisierung – hat unser ganzes Team an seine Grenzen gebracht.
Die bisherigen individuellen und z.T. flexiblen Arbeitszeitregelungen sowie der Freizeitausgleich für Mehrarbeit in Verbindung mit unserem Zeiterfassungssystem (Vollzeiterfassung inkl. Ermittlung von Guthaben-Saldierung) waren bereits ein wichtiger Bestandteil die hohe Arbeitsbelastung erträglich zu gestalten. Durch die Einführung der Vier-Tage-Woche erhoffen wir uns eine noch bessere Vereinbarkeit der hohen Betreuungsintensität einerseits mit den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter (Work-Life-Balance) andererseits. Hierdurch soll sowohl die Arbeitsqualität als auch insbesondere die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter gesteigert werden. Die Umstellung auf eine 4-Tage-Woche dient dabei auch der Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber, was aufgrund des Fachkräftemangels in unserer Branche mittlerweile unabdingbar geworden ist.
Die Soll-Arbeitszeiten verändern sich dabei grundsätzlich nicht, unsere Mitarbeiter bekommen aber die Gelegenheit, ihre Arbeitszeit besser und individueller zu verteilen sowie mehr Freiheiten bei der Planung von Homeofficetagen.
Die Möglichkeit nach individueller Absprache Termine auch außerhalb unserer Geschäftszeiten zu vereinbaren – also weiterhin auch freitags – bleibt von diesen Änderungen unberührt. Auch die Erreichbarkeit über unsere Notfall-Hotline bleibt weiterhin uneingeschränkt bestehen.