Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) plant, zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes im Bundesmodell zu unterstützen.
Ärgerlich ist, dass die Finanzverwaltung in NRW die ausgesuchten Musterverfahren des BdSt NRW nicht entscheidet. Somit verzögert sich die gerichtliche Klärung und es ist zu befürchten, dass bis zum 01.01.2025 keine Entscheidungen vorliegen. Das Landesfinanzministerium sowie die betroffenen Finanzämter sind nun am Zug!
Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind allerdings mittlerweile drei Klagen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 im Bundesmodell anhängig. Die Aktenzeichen lauten: 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23. In Baden-Württemberg liegen ebenfalls bereits finanzgerichtliche Musterverfahren vor, das Aktenzeichen lauter 8 K 2368/22.