Im Mittelpunkt steht die neue Inflationsausgleichsprämie, die es Arbeitgebern erlaubt, ihren Arbeitnehmern Leistungen in Form von Barzuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Daneben tritt das Deutschland-Ticket ab dem 01.05.2023 die Nachfolge des Neun-Euro-Tickets an, das in den Sommermonaten 2022 rund 52 Millionen Mal verkauft wurde. Wie bereits das Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschland-Ticket die Bürger angesichts der weiterhin hohen Energiepreise finanziell entlasten. Darüber hinaus haben Gesetzgeber und Finanzverwaltung eine Reihe von weiteren steuerlichen Anpassungen vorgenommen, die sich auf die Gewährung von Gehaltsextras ab 2023 auswirken.
Steuerfreie oder pauschal besteuerbare Arbeitgeberleistungen fördern die Motivation der Beschäftigten und die Bindung an das Unternehmen. Zudem verbessern sich dadurch oftmals die Geschäftsergebnisse des Betriebes erheblich. Durch eine optimale Ausnutzung der bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsspielräume lassen sich Lohnnebenkosten senken und gleichzeitig lässt sich die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen.
Informieren Sie sich mit unsere exklusiven Mandanten-Broschüre über die wichtigsten steuer- und sozialversicherungsfreien Nebenleistungen und über die alternativen Möglichkeiten der Entlohnung, die durch zahlreiche Beispiele und Praxishinweise veranschaulicht werden.
Für Rückfragen zu den dargestellten Themen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Aus lizenztechnischen Gründen ist die Weitergabe der Mandanten-Info-Broschüren und -Merkblätter leider nur an unsere eigenen Mandate zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb unserer Mandantschaft ist nicht zulässig. Aus urheberrechtlichen Gründen ist auch eine Veröffentlichung auf unserer Internetseite nicht gestattet.