Der Bundesrat hat das sog. Wachstumschancengesetz endgültig verabschiedet, das sich auch auf den Lohnsteuerabzug von einigen Gehaltsextras auswirkt. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Dadurch werden u. a. die steuerlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer verbessert. Für Arbeitgeber gilt es für das Jahr 2024 weiterhin zu beachten, dass Arbeitnehmern nur noch bis zum 31.12.2024 die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie gewährt werden kann!Informieren Sie sich mit unserer exklusiven Broschüre über die wichtigsten steuer- und sozialversicherungsfreien Nebenleistungen und über die alternativen Möglichkeiten der Entlohnung
Informieren Sie sich mit unserer exklusiven Broschüre über die wichtigsten steuer- und sozialversicherungsfreien Nebenleistungen und über die alternativen Möglichkeiten der Entlohnung, die durch zahlreiche Beispiele und Praxishinweise veranschaulicht werden.
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