Vollmachtsdatenbank (VDB) und vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

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Vollmacht

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben Muster für eine Bevollmächtigung von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen im Besteuerungsverfahren entworfen. Die Verwendung dieser amtlichen Muster ist unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gem. Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV).

Für Sie vorbereitete Formulare erhalten Sie gerne in unserer Kanzlei.