elektr. AU (eAU)

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Ausblick

Für eine direkte Information über die jeweils aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können Mandanten den Abruf der eAU auch selbst vornehmen. Die eAU-Abfrage darf aber nur aus einem ITSG-verifizierten System erfolgen (SV.net oder zertifizierte Zeitwirtschaftssysteme).

Geplant ist, dass DATEV© Personaldaten um die neue Funktion eAU-Abruf bereichert wird. Die neue Funktion ermöglicht Mandanten, die Atteste für jeden gesetzlich Versicherten direkt aus dieser Cloud-Lösung abzurufen. Die Rückmeldedaten zu den Attesten werden in der Anwendung DATEV Personaldaten und auch in unserem Lohnabrechnungsprogramm bereitgestellt. Die transparente Übersicht zum Status der Anfrage bei der Krankenkasse wird im Abschnitt Details zur Arbeitsunfähigkeit angezeigt.