Die Bundeskammerversammlung der Steuerberater beschloss im September 2020 eine Steuerberaterplattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung zu stellen.
Denn die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach = EGVP) und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Damit Steuerberaterinnen und Steuerberater ihre Mandantschaft hier weiter umfassend beraten und betreuen können, benötigt der Berufsstand eine digitale Infrastruktur. Anders lässt sich die besondere Stellung als Organ der Steuerrechtspflege nicht rechtssicher, für alle Partner erkennbar und nachvollziehbar nachweisen. Erreicht wird das durch die Verknüpfung der persönlichen, digitalen Identität mit dem Berufsträgerattribut aus dem Berufsregister. Diese Identität ist gleichzeitig Basis für das beSt als auch für das Agieren im digitalen Umfeld, z. B. durch Nutzung von OZG-Diensten.
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, ist der erste Anwendungsfall der Steuerberaterplattform. Mit dem beSt wurden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien geschaffen. Das wird z. B. wichtig für den Austausch mit den Gerichten, den Behörden, anderen freien Berufen und den Steuerberaterkammern. Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufsstands und ist somit unabhängig von anderen wirtschaftlichen Interessen und Einflüssen.
Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufsstands – der Bundessteuerberaterkammer – und ist somit unabhängig von anderen wirtschaftlichen Interessen und Einflüssen. Der Betrieb der Steuerberaterplattform einschließlich des beSt durch die BStBK stellt aufgrund des – für die Authentifizierung erforderlichen – Rückgriffs auf das Berufsregister der Steuerberaterkammer zudem eine hoheitliche Tätigkeit dar, die gesetzlich geregelt ist
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Website der StB-Plattform unter www.steuerberaterplattform-bstbk.de.
Zum 1. Januar 2022 sind i.ü. auch die gesetzlichen Regelungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Mit dem eBO können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz - sowie Anwälten, uns Steuerberatern und vielen mehr - austauschen. Mehr Informationen hierzu gibt es auf den Seiten des EGVP.