Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Der Bescheid wird im PDF-Format bereitgestellt und die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich, sie ersetzt somit den Papierbescheid.
Mitte März hat die Finanzverwaltung auf „DIVA II“ umgestellt. Nunmehr erfolgt die Antragstellung des digitalen Bescheids nicht mehr bei der Einkommensteuer, sondern über die Vollmachtsdatenbank (VDB). Damit ist die Antragstellung unabhängig von Veranlagungszeitraum und Steuerart möglich. Dadurch gehören neben ESt-Erstbescheiden jetzt auch ESt-Folgebescheide zum Verfahren. Zukünftig sollen auch Bescheide für weitere Steuerarten elektronisch bekanntgegeben werden.
Mit Bescheiderstellung erhalten wir von der Finanzverwaltung eine Benachrichtigung per E-Mail, dass ein Bescheid zur Abholung bereitsteht. Diese E-Mail enthält neben der Kurzbezeichnung des Bescheids und der Steuernummer keine weiteren personenbezogenen Daten. Wir rufen den Bescheid elektronisch authentifiziert und verschlüsselt ab, archivieren ihn revisionssicher in unserem Dokumentenmanagementsystem und verarbeiten ihn in unseren Systemen elektronisch weiter. Natürlich leiten wir ihn auch elektronisch weiter (z.B. durch Bereitstellung in DATEV© MeineSteuern), ein (zusätzlicher) postalischer Versand erfolgt dann nicht mehr.
Mandanten, die künftig auf „Papierkram“ vom Finanzamt verzichten wollen – und damit ganz nebenbei wertvolle Ressourcen und die Umwelt schonen wollen – können uns selbstverständlich ansprechen! Gerne stellen wir auf elektronische Steuerbescheide um.