Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens bietet Steuerberatern und Steuerpflichtigen zahlreichen Vorteil. Sie hat aber auch ihre Schattenseiten. Eine davon sind die kontinuierlich steigenden Kosten.
Effizienzgewinne durch Digitalisierung werden dabei oft durch zusätzlichen (bürokratischen) Aufwand wieder „aufgefressen“ oder sind einfach marginal.
Die authentifizierte Übermittlung von Voranmeldungen und Steuererklärungen, die Übertragung von elektronischen Bescheiddaten, die Speicherung von Vollmachten in der VollmachtsDB der Finanzverwaltung, der Abruf von Informationen aus dem Steuerkonto: all diese Dienste werden uns - in der Regel durch DATEV, welche die benötigte Infrastruktur für Berater, aber auch für Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt - in Rechnung gestellt.
Die enorme Vielzahl an Einzelpositionen und ständig neue Gebühren - auch wenn es oft Beträge von weniger als 2,00 EUR sind - haben ein Ausmaß erreicht, das unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragbar ist und das auch durch die Auslagenpauschale nicht mehr gedeckt werden kann. Von daher sind auch wir gezwungen, DATEV-Kosten weiterzuberechnen. Wir sind bemüht, diese Kosten transparent aufzuschlüssen, stehen aber bei Rückfragen hierzu natürlich gerne zur Verfügung.