Gebühren und Rechnung

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Allgemeines

Der Beruf des Steuerberaters ist nicht nur höchst anspruchsvoll sondern auch sehr vielseitig und verlangt detailliertes Fachwissen in verschiedensten Bereichen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Der unserer Tätigkeit innewohnende Qualitätsanspruch und die Sicherung des Vertrauens in den gesamten Berufsstand erfordern daher eine bestmögliche Ausbildung. Das und anderes mehr verursacht beträchtliche Kosten, die für die Aufrechterhaltung einer qualifizierten, dem Selbstverständnis des Berufsstandes entsprechenden Leistung gedeckt werden müssen. Und solch ein Anspruch auf Qualität muss natürlich einen angemessenen Preis haben. Trotz allem sind die Gebühren eines Steuerberaters jedoch nicht willkürlich. Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV, zuletzt geändert am 26.11.2012) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.

Obwohl wir in unserer Kanzlei seit Jahren schon auf eine umfassende Digitalisierung setzen, erhalten unsere Mandanten unsere Rechnungen oft noch auf Papier. Das hat einen banalen Grund: nach StBVV sind Steuerberater gesetzlich verpflichtet, ihre Rechnungen eigenhändig zu unterschreiben. Neuere Rechtsprechung interpretieren Kammer und Verbände mittlerweile übereinstimmend und im Sinne des Berufsstandes allerdings dahingehend, dass das Fehlen der Unterschrift zumindest keine unheilbaren, praktischen Konsequenzen mehr nach sich zieht (und dementsprechend entgegen der Regelungen hierauf verzichtet werden kann).