Grundsteuer-Reform

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Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet eine Neuregelung zu schaffen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden, davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse zum o.g. Datum zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer dann ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Lesen sie das vollständig Urteil hier.

Nachrichten

Grundsteuer: Am 31.01.24 läuft die Frist für Änderungsanzeigen ab!

Aufgrund der Neuregelungen zur Grundsteuer sind Eigentümer eines Grundstücks gemäß § 228 Abs.2 BewG nunmehr auch verpflichtet, Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf Immobilien dem Finanzamt eigenständig anzuzeigen. Die Anzeige ist Stand heute bis zum 31.01. des jeweiligen Folgejahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Lediglich für Immobilien in den Bundesländern Bayern, Hamburg und Niedersachsen wurde die Frist auf den 31.03. verlängert.

FG RLP gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt

Der 4. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG) hat am 23. November 2023 in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.

Grundsteuer kann trotz Einspruch erhoben werden

Führt der Einspruch zu einer geänderten Bewertung, korrigieren die Finanzämter ihre Bescheide

Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim FG Rheinland-Pfalz eingegangen

Im März 2023 sind insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingegangen. Gerügt wird u.a. die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen.

Gutachten belegt: Grundsteuergesetz verfassungswidrig

Der renommierte Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Gregor Kirchhof hält das neue Grundsteuergesetz des Bundes für verfassungswidrig.

Grundsteuerbescheide und Musterverfahren

Bei der NRW-Finanzverwaltung liegen massenhaft Einsprüche gegen die Neubewertung der Grundstücke vor. In einer ersten Reaktion fordert die Finanzverwaltung eventuell, den Einspruch zurückzunehmen. Dieser Aufforderung sollte aber nicht nachgekommen werden, der Einspruch sollte aufrechterhalten werden.

Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide

Im Internet und in der Presse kursieren zurzeit die pauschalen Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Das bleibt u.E. jedoch eine Einzelfallentscheidung, die im Zweifel das Mandat treffen muss.

Mandantenportal

Gerne können unsere Mandanten aktiv bei der Deklaration der Grundsteuerwerte mitwirken! Hierfür bietet unsere Software-Lösung GrundsteuerDigital ein sogenanntes Mandantenportal, welches eine kollaborative Zusammenarbeit ermöglicht.

Unsere Mandanten werden durch die Erfassung von Grundstücken und Wirtschaftseinheiten geführt. Es können noch fehlende Angaben eingepflegt und/oder benötigte Dokumente (z.B. eingescannte Grundbuchauszüge) hochgeladen werden. Ferner kann der Bearbeitungsstatus jederzeit eingesehen werden. Später kann hierüber auch die durch uns erstellte Erklärung eingesehen und freigezeichnet/unterschrieben werden.

Bei Interesse senden wir eine E-Mail mit einem Link zu diesem Mandantenportal (ausschließlich auf den jeweils eigenen Datenbestand). Die Anmeldung ergolgt mit Hilfe einer sog. Zwei-Faktor-Authentisierung. Hierzu werden lediglich eine E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer benötigt.

Mehr

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesfinanzministerium.