Grundsteuer-Reform - Page 2 of 3

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Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet eine Neuregelung zu schaffen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden, davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse zum o.g. Datum zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer dann ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Lesen sie das vollständig Urteil hier.

Nachrichten

Breite Verbändeallianz mit dem BdSt Baden-Württemberg bringt Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen.

Neue Musterverfahren zur Grundsteuer

Bund der Steuerzahler gemeinsam mit Haus & Grund: Bald wird es neue Musterklagen geben! Der Bund der Steuerzahler plant, zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes zu unterstützen.

Grundsteuer (wieder) verfassungswidrig?

Es gibt bereits erste Stimmen, die – wie wir durchaus nachvollziehen können – die neuen Bewertungsvorschriften für den Grundsteuerwert für Verfassungswidrig halten. Falls sich diese Meinung als tatsächlich begründet herausstellt, müsste Einspruch gegen entsprechende Bescheide eingelegt worden sein, um später noch eine Änderung und mithin ein günstigeres Ergebnis zu erreichen.

Informationskampagne zur Grundsteuererklärung

Nach wie vor erreichen viele Nachfragen zur Erklärungsbearbeitung die Finanzämter. Dies zeigt zum einen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Grundsteuererklärung auseinandersetzen, veranlasst die Finanzverwaltung aber auch dazu das bereits bestehende Informations- und Unterstützungsangebot noch weiter zu ergänzen. Aus diesem Grund startet nun eine neue Informationsoffensive mit Vertretern der niedersächsischen Finanzverwaltung für interessierte Grundstücksbesitzer

 

BdSt/BMF: erst 18 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben

Grundsteuer-Reform

Seit 1. Juli müssen die Eigentümer von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland zur Neuberechnung des „Grundbesitzwertes“ ihre Steuererklärung abgeben. Dabei sind die Berechnungen je nach Bundesland unterschiedlich.

Exklusive Mandantenbroschüren zur Grundsteuer

Die Grundsteuer wird derzeit auf der Basis von sog. Einheitswerten festgesetzt. Diese haben in den „alten“ Bundesländern den Stand vom 01.01.1964 und in den „neuen“ sogar den vom 01.01.1935. Es konnte deshalb nicht überraschen, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Grundlagen zur Bewertung von bebauten Grundstücken als verfassungswidrig beurteilt hatte.

Finanzverwaltung NRW: individuelle Schreiben zur Grundsteuer

Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind.

Mandantenportal

Gerne können unsere Mandanten aktiv bei der Deklaration der Grundsteuerwerte mitwirken! Hierfür bietet unsere Software-Lösung GrundsteuerDigital ein sogenanntes Mandantenportal, welches eine kollaborative Zusammenarbeit ermöglicht.

Unsere Mandanten werden durch die Erfassung von Grundstücken und Wirtschaftseinheiten geführt. Es können noch fehlende Angaben eingepflegt und/oder benötigte Dokumente (z.B. eingescannte Grundbuchauszüge) hochgeladen werden. Ferner kann der Bearbeitungsstatus jederzeit eingesehen werden. Später kann hierüber auch die durch uns erstellte Erklärung eingesehen und freigezeichnet/unterschrieben werden.

Bei Interesse senden wir eine E-Mail mit einem Link zu diesem Mandantenportal (ausschließlich auf den jeweils eigenen Datenbestand). Die Anmeldung ergolgt mit Hilfe einer sog. Zwei-Faktor-Authentisierung. Hierzu werden lediglich eine E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer benötigt.

Mehr

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesfinanzministerium.