Die Pflicht e-Rechnung kommt – Erstellen/Senden
Das Thema "elektronische Rechnung" entwickelt sich derzeit sehr dynamisch. Während Bundesbehörden (B2G = Business-to-Government), seit November 2020 nur noch e-Rechnungen akzeptieren, ändert sich zurzeit einiges im B2B-Bereich (Business-to-Business): die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 (zumindest für größere Unternehmen, für kleinere Unternehmen zum 01.01.2026) einzuführen.
Ab dem Jahr 2028 soll in Deutschland ein Meldesystems dazukommen, um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Hier erfahren Sie künftig, was Sie über elektronische Rechnungen wissen müssen!
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können (Quelle: © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020).
Mehr Informationen zur e-Rechnung gibt es auf den gemeinsamen Seiten des BMI/BMF unter www.e-rechnung-bund.de.