Dazu erklärt der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble:
„Dr. Eveline Widmer-Schlumpf und ich haben uns noch einmal intensiv ausgetauscht und das Abkommen in einigen für uns wichtigen Details ergänzen können.
Das Abkommen ist eine ausgewogene Lösung für die Problematik von in der Schweiz angelegtem Kapital von Deutschen, die bisher ihren steuerlichen Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind.
Mit dem Abkommen werden wir in die Lage versetzt, für die Vergangenheit und für die Zukunft Kapitalanlagen deutscher Steuerbürger in der Schweiz zu besteuern. Das sind Steuereinnahmen, die ohne Abkommen laufend verjähren würden. So wird Gerechtigkeit hergestellt - eine Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger, egal ob sie ihr Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland haben. Zudem wird das Problem der unterschiedlichen rechtlichen Bewertung bestimmter Sachverhalte in diesem Zusammenhang in der Schweiz und in Deutschland gelöst.“