Unsere aktuellen monatlichen MandantenInformationen sind wieder als Download erhältlich. Die DATEV hat neben den üblichen aktuellen Steuerterminen wieder interessante Kurzbeiträge für unsere Leser zusammengetragen.
Bund der Steuerzahler gemeinsam mit Haus & Grund: Bald wird es neue Musterklagen geben! Der Bund der Steuerzahler plant, zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes zu unterstützen.
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Webinar: Praktische Einblicke in die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Wir möchten an dieser Stelle auf ein aktuelles Angebot unsererseits aufmerksam machen: für unsere Mandate besteht die Möglichkeit, kostenlos an o.g. Webinar des BdSt teilzunehmen.
Es gibt bereits erste Stimmen, die – wie wir durchaus nachvollziehen können – die neuen Bewertungsvorschriften für den Grundsteuerwert für Verfassungswidrig halten. Falls sich diese Meinung als tatsächlich begründet herausstellt, müsste Einspruch gegen entsprechende Bescheide eingelegt worden sein, um später noch eine Änderung und mithin ein günstigeres Ergebnis zu erreichen.
Karnevalsvereine könnten in der anstehenden Session von der Kleinunternehmerregelung profitieren
Corona-bedingt sind die letzten beiden Sessionen ja praktisch komplett ausgefallen! Die Umsätze sind drastisch eingebrochen, einige Gesellschaften machten gar keinen Umsatz mehr. Das bringt für den ein oder anderen Verein jetzt eventuell umsatzsteuerliche Vorteile in Gestalt der Kleinunternehmerregelung mit sich.
Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird um 3 Monate verlängert
Die Finanzministerkonferenz, in der alle Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer vertreten sind, hat in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Sie sollte ursprünglich am 31. Oktober 2022 enden.
Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen rmit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben erlassen, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
Nach wie vor erreichen viele Nachfragen zur Erklärungsbearbeitung die Finanzämter. Dies zeigt zum einen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Grundsteuererklärung auseinandersetzen, veranlasst die Finanzverwaltung aber auch dazu das bereits bestehende Informations- und Unterstützungsangebot noch weiter zu ergänzen. Aus diesem Grund startet nun eine neue Informationsoffensive mit Vertretern der niedersächsischen Finanzverwaltung für interessierte Grundstücksbesitzer
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Für alle Arbeitnehmer gab es 2022 die steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP). Ob sich die EPP aber tatsächlich einer Einkunftsart zuordnen lässt, wird bezweifelt: die EPP sei eine "Subvention" und gehört zu keiner "Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts". Daraus würde folgen, dass auf die EPP nicht versteuert werden durfte/darf! Und dieses Thema ist jetzt beim FG Münster angekommen!
Bundestag und Bundesrat haben das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Das Gesetz trat zum 01.07.2023 in Kraft: die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung wurden durch neu ausgerichtet. U.a. wurde der Beitragssatz von zuvor 3,05 % auf 3,4 % erhöht, dafür sieht das neue PUEG jedoch eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Bisher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (AU bzw. "gelbe Zettel") erstellt. Ab dem 01.01.2023 übermitteln die Ärzte für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Daten direkt an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann wiederum bei den Krankenkassen ab.
Die Grundsteuer wird neu geregelt und in Deutschland muss (u.a.) für rund 35 Millionen Immobilien eine Neubewertung auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 erfolgen. Als Steuerberater können wir hierbei natürlich gerne unterstützen.
Die Bundesregierung hatte im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft auch die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. So wird der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert.
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Sie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland.
Der Beruf des Steuerberaters ist höchst anspruchsvoll, sehr vielseitig und verlangt detailliertes Fachwissen in verschiedensten Bereichen. Der Qualitätsanspruch des Berufsstand erfordert eine bestmögliche Aus- und permanente Weiterbildung. Das und mehr verursacht beträchtliche Kosten, die gedeckt werden müssen. Trotz allem sind die Gebühren eines Steuerberaters jedoch nicht willkürlich.
Die fast vollständige Digitalisierung der weltweit gespeicherten Informationsmenge z.B. vollzog sich in weniger als 10 Jahren um die Jahrtausendwende. Schlagworte wie New Economy, neue Medien und Digitalisierung, später Web 2.0 und Cloud haben insbesondere die letzten beiden Jahrzehnte nachhaltig geprägt, heute sind wir Teil einer digitalen Revolution und die Zukunft gehört der Industrie 4.0. Selbstverständlich wollen auch wir unsere Kanzlei fit für die Zukunft machen. Und die Zukunft ist digital!
Die „digitale Transformation“ wird auf absehbare Zeit das beherrschende unternehmerische Thema bleiben. Nur wenige Geschäftsmodelle können zukünftig noch unverändert am Markt bestehen.
Als Steuerberater können wir Sie dabei auf vielfältige Weise optimal unterstützen.
Das Thema "elektronische Rechnung" entwickelt sich derzeit sehr dynamisch: die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 einzuführen.
Mit der DATEV eG in Nürnberg haben nicht nur wir einen starken Partner zur Lösung von Aufgaben im Bereich IT und EDV, sondern auch unsere Mandanten. Das Unternehmen steht für qualitativ hochwertige Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen für Steuerberater und deren Mandanten.
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Der Bescheid wird im PDF-Format bereitgestellt und die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich, sie ersetzt somit den Papierbescheid.
Die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Deshalb beschloss die BStBK eine Steuerberaterplattform nebst besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung zu stellen.