Abgabefrist der Grundsteuer endet in anderthalb Wochen
Am 31. Januar 2023 endet die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Darauf weist die Finanzaverwaltung Baden-Württemberg hin. Bislang sind dort landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.
Exklusives Merkblatt für unsere Mandanten: die eAU
Seit 01.01.2023 wird das neue Datenübermittlungsverfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt! Die wichtigsten Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantwortet unser exklusives Mandanten-Merkblatt.
Unsere aktuellen monatlichen MandantenInformationen sind wieder als Download erhältlich. Die DATEV hat neben den üblichen aktuellen Steuerterminen wieder interessante Kurzbeiträge für unsere Leser zusammengetragen.
Das laufende Jahr neigt sich seinem Ende entgegen und wir möchten den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, uns zu bedanken. Außerdem möchten wir darüber informieren, dass unsere Kanzlei zwischen den Feiertagen geschlossen ist.
Breite Verbändeallianz mit dem BdSt Baden-Württemberg bringt Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen.
Bisher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform erstellt ("Gelbe Zettel"). Ab dem 01.01.2023 übermitteln die Ärzte die Daten direkt an die Krankenkassen.
Der Jahreswechsel 2022/2023 rückt immer näher. Es ist somit an der Zeit, sich mit der steuerlichen Situation auseinanderzusetzen. Zu berücksichtigen sind dabei die neueste BFH-Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und gesetzliche Neuregelungen. Mit unserer exklusiven Mandanten-InforBroschüre informieren wir über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023.
Für alle Arbeitnehmer gab es 2022 die steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP). Ob sich die EPP aber tatsächlich einer Einkunftsart zuordnen lässt, wird bezweifelt: die EPP sei eine "Subvention" und gehört zu keiner "Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts". Daraus würde folgen, dass auf die EPP nicht versteuert werden durfte/darf! Und dieses Thema ist jetzt beim FG Münster angekommen!
Bundestag und Bundesrat haben das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Das Gesetz trat zum 01.07.2023 in Kraft: die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung wurden durch neu ausgerichtet. U.a. wurde der Beitragssatz von zuvor 3,05 % auf 3,4 % erhöht, dafür sieht das neue PUEG jedoch eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Bisher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (AU bzw. "gelbe Zettel") erstellt. Ab dem 01.01.2023 übermitteln die Ärzte für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Daten direkt an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann wiederum bei den Krankenkassen ab.
Die Grundsteuer wird neu geregelt und in Deutschland muss (u.a.) für rund 35 Millionen Immobilien eine Neubewertung auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 erfolgen. Als Steuerberater können wir hierbei natürlich gerne unterstützen.
Die Bundesregierung hatte im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft auch die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. So wird der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert.
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Sie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland.
Der Beruf des Steuerberaters ist höchst anspruchsvoll, sehr vielseitig und verlangt detailliertes Fachwissen in verschiedensten Bereichen. Der Qualitätsanspruch des Berufsstand erfordert eine bestmögliche Aus- und permanente Weiterbildung. Das und mehr verursacht beträchtliche Kosten, die gedeckt werden müssen. Trotz allem sind die Gebühren eines Steuerberaters jedoch nicht willkürlich.
Die fast vollständige Digitalisierung der weltweit gespeicherten Informationsmenge z.B. vollzog sich in weniger als 10 Jahren um die Jahrtausendwende. Schlagworte wie New Economy, neue Medien und Digitalisierung, später Web 2.0 und Cloud haben insbesondere die letzten beiden Jahrzehnte nachhaltig geprägt, heute sind wir Teil einer digitalen Revolution und die Zukunft gehört der Industrie 4.0. Selbstverständlich wollen auch wir unsere Kanzlei fit für die Zukunft machen. Und die Zukunft ist digital!
Die „digitale Transformation“ wird auf absehbare Zeit das beherrschende unternehmerische Thema bleiben. Nur wenige Geschäftsmodelle können zukünftig noch unverändert am Markt bestehen.
Als Steuerberater können wir Sie dabei auf vielfältige Weise optimal unterstützen.
Das Thema "elektronische Rechnung" entwickelt sich derzeit sehr dynamisch: die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 einzuführen.
Mit der DATEV eG in Nürnberg haben nicht nur wir einen starken Partner zur Lösung von Aufgaben im Bereich IT und EDV, sondern auch unsere Mandanten. Das Unternehmen steht für qualitativ hochwertige Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen für Steuerberater und deren Mandanten.
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Der Bescheid wird im PDF-Format bereitgestellt und die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich, sie ersetzt somit den Papierbescheid.
Die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Deshalb beschloss die BStBK eine Steuerberaterplattform nebst besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung zu stellen.