Grundsteuerreform: Bekanntmachung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (BMF)
Auch die Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022 S. 205).
Baden-Württemberg: Umsetzung der Grundsteuer wird konkreter
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat heute eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung Baden-Württemberg zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.
Im April steht wieder das Osterfest an. Angesichts der nahenden Feiertage möchten wir an dieser Stelle zunächst nicht versäumen, ein frohes Osterfest und geruhsame Feiertage zu wünschen. Im Wechsel von engagiertem Handeln und entspannendem Tun liegt vielfach das Geheimnis des Erfolgs. Die freien Tage des Osterfests geben uns Gelegenheit, diesen Rhythmus zu leben und alles, was er uns bringt, zu genießen.
Unsere aktuellen monatlichen MandantenInformationen sind jetzt wieder als Download erhältlich.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Auch Deutschland hilft ...
Steuerentlastungen unterstützen Bürgerinnen und Bürger
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Bürger*innen unterstützen, um insbesondere die erheblich gestiegenen Preise für Mobilität zu berücksichtigen.
Umsetzung der Grundsteuerreform: Landingpage von Bund und Ländern gestartet
Die Praxis bereitet sich auf die Abgabe der Grundsteuererklärungen ab 1.7. vor. Sie bahnt sich dabei mühsam einen Weg durch das Dickicht von Informationen und Voraussetzungen der unterschiedlichen Modelle. Die Länder und der Bund bieten ab sofort eine Hilfestellung an.
Webinar: Digitalisierung im Unternehmen - Verfahrensdokumentation
Wir möchten an dieser Stelle auf ein aktuelles Angebot unsererseits aufmerksam machen: für unsere Mandate besteht die Möglichkeit, kostenlos an o.g. Webinar des BdSt teilzunehmen.
Rheinland-Pfalz: Service für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Grundsteuer
Als Service plant die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz, den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zuzusenden. Diesem Schreiben sind die der Steuerverwaltung vorliegenden Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt (sog. Datenstammblatt als Ausfüllhilfe). Soweit diese Angaben aus Sicht der Erklärungspflichtigen zutreffend sind, können die entsprechenden Daten in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden.
Auch wenn die Lage auf dieser unseren Welt zur Zeit extrem angespannt ist – nicht mehr nur durch Corona sondern zusätzlich durch die Lage in der Ukraine – hoffen wir dass Sie ein paar unbeschwerte Karnevalstage – wo und in welcher Form auch immer – verbringen konnten. Unsere aktuellen monatlichen MandantenInformationen sind jetzt wieder als Download erhältlich.
Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Weitere steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft wird stabilisiert und die Konjunktur gestärkt.
Für alle Arbeitnehmer gab es 2022 die steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP). Ob sich die EPP aber tatsächlich einer Einkunftsart zuordnen lässt, wird bezweifelt: die EPP sei eine "Subvention" und gehört zu keiner "Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts". Daraus würde folgen, dass auf die EPP nicht versteuert werden durfte/darf! Und dieses Thema ist jetzt beim FG Münster angekommen!
Bundestag und Bundesrat haben das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Das Gesetz trat zum 01.07.2023 in Kraft: die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung wurden durch neu ausgerichtet. U.a. wurde der Beitragssatz von zuvor 3,05 % auf 3,4 % erhöht, dafür sieht das neue PUEG jedoch eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Bisher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (AU bzw. "gelbe Zettel") erstellt. Ab dem 01.01.2023 übermitteln die Ärzte für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Daten direkt an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann wiederum bei den Krankenkassen ab.
Die Grundsteuer wird neu geregelt und in Deutschland muss (u.a.) für rund 35 Millionen Immobilien eine Neubewertung auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 erfolgen. Als Steuerberater können wir hierbei natürlich gerne unterstützen.
Die Bundesregierung hatte im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft auch die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. So wird der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert.
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Sie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland.
Der Beruf des Steuerberaters ist höchst anspruchsvoll, sehr vielseitig und verlangt detailliertes Fachwissen in verschiedensten Bereichen. Der Qualitätsanspruch des Berufsstand erfordert eine bestmögliche Aus- und permanente Weiterbildung. Das und mehr verursacht beträchtliche Kosten, die gedeckt werden müssen. Trotz allem sind die Gebühren eines Steuerberaters jedoch nicht willkürlich.
Die fast vollständige Digitalisierung der weltweit gespeicherten Informationsmenge z.B. vollzog sich in weniger als 10 Jahren um die Jahrtausendwende. Schlagworte wie New Economy, neue Medien und Digitalisierung, später Web 2.0 und Cloud haben insbesondere die letzten beiden Jahrzehnte nachhaltig geprägt, heute sind wir Teil einer digitalen Revolution und die Zukunft gehört der Industrie 4.0. Selbstverständlich wollen auch wir unsere Kanzlei fit für die Zukunft machen. Und die Zukunft ist digital!
Die „digitale Transformation“ wird auf absehbare Zeit das beherrschende unternehmerische Thema bleiben. Nur wenige Geschäftsmodelle können zukünftig noch unverändert am Markt bestehen.
Als Steuerberater können wir Sie dabei auf vielfältige Weise optimal unterstützen.
Das Thema "elektronische Rechnung" entwickelt sich derzeit sehr dynamisch: die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 einzuführen.
Mit der DATEV eG in Nürnberg haben nicht nur wir einen starken Partner zur Lösung von Aufgaben im Bereich IT und EDV, sondern auch unsere Mandanten. Das Unternehmen steht für qualitativ hochwertige Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen für Steuerberater und deren Mandanten.
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Der Bescheid wird im PDF-Format bereitgestellt und die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich, sie ersetzt somit den Papierbescheid.
Die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Deshalb beschloss die BStBK eine Steuerberaterplattform nebst besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung zu stellen.